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Innenminister Jäger bestätigt V-Leute-Einsatz beim Fußball

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Ralf Jäger – Foto Thomas Rodenbücher

Das Innenministerium setzt V-Leute in der nordrhein-westfälischen Fußball-Fanszenen ein. Diese Befürchtung der Piratenfraktion bestätigt die heute veröffentlichte Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten. NRW-Innenminister Ralf Jäger zufolge setzten Polizeibehörden im Zeitraum 2008 bis 2012 ca. zehn Vertrauenspersonen ein.

 

„Die staatliche Kontrolle und Bespitzelung von Stadionbesuchern hat ein Ausmaß erreicht, das nicht vereinbar mit einer rechtsstaatlichen Demokratie ist“, kritisiert Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW, dieses Vorgehen. „Die Maßnahmen, die gegen Fußballfans angewendet und auf Initiative der DFL zukünftig sogar noch verschärft werden, ähneln mittlerweile denen eines Überwachungsstaats. Der Einsatz von V-Leuten in Fangruppierungen ist unverhältnismäßig. Das zeigt, wie vorschnell Sicherheitsbehörden drastische staatliche Überwachungsmaßnahmen einsetzen. Diese sollten die Ultima Ratio darstellen.“
Die Antwort auf die Frage, ob die Landesregierung den Einsatz von V-Leuten in den Fußballvereinen für ein verhältnismäßiges Mittel hält, bleibt die Regierung schuldig. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Folglich sollten V-Leute, wenn überhaupt, nur unter ganz klar definierten Voraussetzungen und stark kontrolliert eingesetzt werden. Ihr Einsatz sollte sich auf die Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder Terrorismus beschränken.

 

„Unverhältnismäßige Maßnahmen gegen Fußballfans verstärken nur das Misstrauen der Fans in den Rechtsstaat. Das Verhältnis der Fans zu den Polizeibehörden hat in den letzten Jahren schon stark gelitten. Stadionverbote, die Datei ,Gewalttäter Sport‘, Nacktscanner, Ganzkörperkontrollen und nun auch der Einsatz von V-Leuten zeigen, wie wenig Skrupel die Sicherheitsbehörden haben, wenn es um die Überwachung von Menschen geht. Eine vermeintliche Sicherheit darf nicht auf Kosten unsere Freiheit gehen“, so Frank Herrmann.

 

Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.

 

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