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NRW-Piraten: Gesetz für Regelung von Leistungen für Asylbewerber verstößt gegen die Menschenwürde

Die Piratenfraktion im Landtag NRW kritisiert das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als menschenunwürdig. Sie begrüßt daher den Entschließungsantrag zur Abschaffung des Gesetzes der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Sommer dieses Jahres entschieden, dass die derzeitige Höhe der staatlichen Geldleistungen für Asylbewerber in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt.

 

„Das Gericht hat mit diesem Urteil deutlich festgestellt, dass Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Allein schon deshalb sollte man gänzlich auf ein Sondergesetz verzichten und die Leistungsberechtigten nach dem bisherigen Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und XII eingliedern“, so Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW.

 

Das Asylbewerberleistungsgesetz soll einen angeblichen „Asylmissbrauch“ durch „Wirtschaftsflüchtlinge“ verhindern. Durch deutlich reduzierte Sozialleistungen würden so weniger Menschen nach Deutschland flüchten. Diese migrationspolitische Argumentation kritisierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18. Juli 2012.

 

Die Leistungen, die das Gesetz den Flüchtlingen in den letzten zwei Jahrzehnten zugestand, lagen bei ca. 60 Prozent der sonst üblichen Sozialleistungen. Gesellschaftliche Teilhabe und eine menschenwürdige Existenz waren den Asylsuchenden, Kriegsflüchtlingen und Opfern von Menschenhandel durch das diskriminierende Gesetz nicht möglich.

 

„Ich würde mir wünschen, dass sich auch Nordrhein-Westfalen dem Entschließungsantrag anschließt. Wir werden uns dafür einsetzen, das diskriminierende Sondergesetz ganz abzuschaffen“, so Herrmann.

 

 

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