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Piratenfraktion NRW legt überarbeiteten Änderungsantrag zum Entwurf Nichtraucherschutzgesetz vor

Anlässlich der heutigen öffentlichen Expertenanhörung zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW) (GesEntw Drs 16/125) legt die Piratenfraktion einen Änderungsantrag vor. „Wir begrüßen ausdrücklich die bereits erarbeiteten Vorschläge der SPD-Antragskommission für eine Änderung des Entwurfs. Diese gehen uns aber nicht weit genug, so dass wir die Punkte Ausnahmen und Übergangsfristen ergänzt haben“, so Lukas Lamla, gesundheitspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW.

 

Der Änderungsantrag der Piratenfraktion sieht vor, die Ausnahmen eines Rauchverbotes vor dem Hintergrund baurechtlicher Bestimmungen für Brauchtumsveranstaltungen und Festzelte festzulegen und nicht wie von der SPD vorgeschlagen an Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten zu koppeln. Außerdem sollen angemessene Übergangsfristen für alle Gastronomiebetriebe gelten, die im Vertrauen auf die bisherigen gesetzlichen Regelungen Investitionen vorgenommen haben. Im Gegensatz zum SPD-Vorschlag soll dabei die Höhe der Investitionen unerheblich sein, um damit eine Gleichbehandlung aller Gastronomiebetriebe zu gewährleisten. „Wir sind überzeugt, dass unsere Änderungen die vorgeschlagenen Änderungen der SPD konstruktiv weiterentwickeln und damit für alle Beteiligten einen praktikablen und rechtssicheren Rahmen beim Nichtraucherschutz in NRW schaffen“, so Lamla.

 

 

 

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