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Bürgergemeinschaft Duisburg Wedau: „Unser Bürgerbegehren ist juristisch korrekt!“

Duisburg – Unser Bürgerbegehren ist juristisch korrekt!

Herr Oberbürgermeister Sören Link hat heute schriftlich unser VETO zu seiner Ratsvorlage erhalten!
Wir erwarten vom Stadtrat die Annahme des Bürgerbegehrens, zumindest aber die rechtliche Anerkennung des Bürgerbegehrens!
Begründung:
Das Bürgerbegehren ist in Zusammenarbeit mit dem Verein für „Mehr Demokratie e.V.“ und mit anwaltlicher, juristischer Begleitung entwickelt worden und ist erst nach juristischer „Freigabeerklärung“ zur juristischen Korrektheit der Fragestellung und Begründung sowie der Unterschriftenliste gestartet worden.
Die Stadt ist in ihrer juristischen Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass das Bürgerbegehren quasi die Änderung eines Bebauungsplanes verfolge, damit dem Negativkatalog rechtlich nicht zulässiger Bürgerbegehren unterliege und somit
formaljuristisch nicht den Vorgaben eines rechtsgültigen Bürgerbegehrens entspreche. DAS IST FALSCH!
Fragestellung und Begründung beziehen sich auf den Erhalt der Nutzung des juristisch korrekt genannten Grundstücks – die Stadt hingegen „suggeriert durch die Hintertür“ mit der Angabe verschiedener Flächen, dass es sich um mehrere Grundstücke handeln würde und es sich bei der bisher durch die Öffentlichkeit erfolgten Nutzung/Benutzung ihres Privatgrundstückes eigentlich um eine rechtswidrige Benutzung/Nutzung gehandelt habe.
DAS IST FALSCH!
Vor allem bitten wir Herrn Oberbürgermeister Sören Link öffentlich um eines:
„Setzen Sie sich für die von Ihnen angekündigte Transparenz und Bürgereinbindung ein. Sie haben doch dafür sogar speziell einen Referenten engagiert. Vermeiden Sie, dass bei den Bürgern der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung mit allen Tricks und juristischen Finessen versucht, engagierte Bürger auszutricksen“.
Gleichzeitig rufen wir mit allem Nachdruck allen politischen Kräften in Erinnerung, dass die Erholungsidylle am Wambachsee gerade mal SIEBEN Cent – im Gegenzug dazu die Park-/Grünanlagen wie Kant-/Landschaftspark jedoch rund SIEBZIG je Quadratmeter und Jahr Steuergelder kosten!

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