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Weder zeitgemäß noch sozial: das beitragsbezogene Rentensystem (Teil 2) – Denn eins ist sicher: diese Rente ist am Ende!

Kasse

Kasse (Photo credit: Problemkind)

Im ersten Teil dieser kleinen Trilogie habe ich daran erinnert, dass die beitragsbezogene Rente einem Umlagesystem unterliegt, dass also kein Geld angespart wird. Wichtig war mir festzustellen: „Es gibt keine Rentenkasse!“ Das ist natürlich Unfug: selbstverständlich gibt es eine Rentenkasse bzw. gar mehrere. Eigentlich kann ein Umlagesystem kaum deutlicher dargestellt werden als mit dem Bild einer Kasse. Ständig geht Geld rein und raus. Und wo eine Kasse ist, kommt es auch immer wieder vor, dass Leute mit ihren Fingern dort hineingreifen, die das eigentlich gar nicht dürfen. Einige Verteidiger des bestehenden Rentensystems gehen so weit zu behaupten, dass die Rentenkasse – von gegenwärtigen konjunkturbedingten Sonderfaktoren einmal abgesehen – chronisch leer sei, weil sie für sachfremde, nämlich staatliche Aufgaben, herhalten müsse.

 
Unsere Rente, die gesetzliche Rente, die immerhin, wie Norbert Blüm nicht müde wird zu behaupten, zwei Weltkriege überlebt habe, wäre im Grunde gesund, wäre die Kasse nicht fortlaufend geplündert worden – etwa für die „Lasten der deutschen Einheit“, für eine ganze Reihe versicherungsfremder Leistungen und/oder für Projekte neoliberaler Ideologen, die sich die Politik gefügig gemacht hatten. Auch für mich steht außer Zweifel, dass es ein schwerer Fehler der damaligen Kohl-Regierung war, die Wiedervereinigung über die Sozialversicherungssysteme „abwickeln“ zu wollen. Und dass staatliche Sozialleistungen über Steuern zu finanzieren sind, ist für mich so selbstverständlich wie die Tatsache, dass Kapitaldeckungssysteme auf Dauer keine vernünftige Alternative darstellen können.

Allerdings können all diese Dinge die chronische Unterfinanzierung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems nicht erklären. Beginnen wir mit der deutschen Einheit, wo die Semantik der Rentenkasse die Leute eben doch – trotz besseren Wissens – auf den Holzweg schickt. Wie oft haben auch Sie schon den vermeintlich klugen Hinweis gehört, dass die Westdeutschen „eingezahlt“ hätten, die Ostdeutschen aber nicht, was für jeden verständlich erkläre, dass das Geld nicht für alle reichen könne, wenn „einfach so“ etwa zwanzig Prozent im Grunde Nicht-Berechtigte hinzukämen?! Besserwessis kopieren ihre Brüder und Schwestern in Sachen Opferpose: während die drüben eigenen Angaben zufolge „40 Jahre umsonst gelebt“ hatten, mussten die Kapitalismus-Profis aus der Alt-BRD immerhin „einzahlen“. Dumm nur: sie hatten gar nicht „eingezahlt“.

Wir wissen: es gibt keine Rentenkasse bzw., wenn es eine gibt, dann wird das Geld im folgenden Monat wieder ausgegeben. Stand 1990: die Wessis hatten genauso viel oder wenig „eingezahlt“ wie die Ossis. Nämlich gar nix. Der Hinweis auf das Umlageverfahren ist alles Andere als Haarspalterei; denn ab Oktober 1990 erhielten ja nicht nur die Ost-Rentner ihr Geld aus der nunmehr gemeinsamen Kasse, sondern die ostdeutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zahlten genau wie ihre westdeutschen Kollegen „in sie ein“. Es ist müßig, an dieser Stelle nun in alten Statistiken zu wühlen, etwa um belegen zu können, dass aus dem Osten ein negativer Saldo in die Rentenversicherung geschwappt wäre. Das ist sowieso klar, und zwar auch ohne ostdeutsche Besonderheiten berücksichtigen zu müssen.

Etwa die am Ende der DDR deutlich günstigere demographische Struktur im Osten. Oder die dort in Folge der Einheit rasant wachsende Arbeitslosigkeit, begleitet von der Abwanderung relativ qualifizierter Arbeitskräfte in den Westen. An dieser Stelle: Alles unerheblich. Denn: auch im Westen hatten und haben wir es stets mit einem negativen Saldo in der Rentenversicherung zu tun. Vor der Wiedervereinigung wie danach. Allein schon deshalb geht die Annahme, die Zunahme der sog. versicherungsfremden Leistungen habe das Leck in der „Rentenkasse“ verursacht, an der Realität vorbei. Man mag darüber streiten, ob etwa Invalidenrenten oder Rehabilitationsmaßnahmen in den Bundeshaushalt oder in die Rentenversicherung „gehören“. Darüber streiten, dass diese Leistungen – jedenfalls grundsätzlich – so sinnvoll wie notwendig sind, lässt sich nicht.

Es folgt der Einwand, dass unter diesen Umständen „der Staat“ dafür auch zahlen solle, anstatt der Rentenversicherung diese Kosten aufzubürden. Dieser Einwand übersieht jedoch, dass der Bundeshaushalt jährlich (inzwischen mehr als) 80 Milliarden Euro ins Rentensystem „zuschießt“. Für diejenigen, die den Umgang mit diesen Größenordnungen nicht so gewöhnt sind oder die gar schon mal Millionen und Milliarden verwechseln: diese 80 Mrd. sind der mit Abstand größte Einzelposten im Bundeshaushalt. Weit größer als etwa der (klein gerechnete) Verteidigungsetat, weit größer aber auch als die (etwas protzigen) „Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien“. Egal, jedenfalls weit mehr als die Aufwendungen für sämtliche EU- und BU-Renten, Kuren und allen möglichen Reha-Maßnahmen zusammengenommen. Vielfach mehr.

Noch nie hat das Rentensystem ohne einen Bundeszuschuss funktioniert. Seit 2005 beläuft sich sein Anteil an den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung auf 24 Prozent oder etwas mehr (siehe Tabelle). Im Jahr 1957, bei der Einführung des Systems der Umlagefinanzierung, wurde mit 27,4 % gestartet – allerdings bei einem Beitragssatz von 14%. In den folgenden Jahrzehnten stiegen die Beiträge bei gleichzeitigem relativen (!) Sinken des Bundeszuschusses. Als die Beitragshöhe vor etwa 10 Jahren die 20-%-Marke überschritten hatte, wurde politisch beschlossen, sie unter 20 % gleichsam „einzufrieren“. Seit der Wiedervereinigung ist der Bundeszuschuss (auch relativ!) steil angestiegen – von 15,6 % in 1990 auf 20,6 % in 2000. Inzwischen macht er – wie gesagt – mehr als 24 % der Rentenzahlungen aus.

Dass die Zuwächse der absoluten Summen sich noch imposanter darstellen, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Man denke nur an die demographische Entwicklung. Die Annahme, dass die Probleme der Rentenversicherung daher rührten, dass „die Politik“ unzulässigerweise in die Kasse greife, ist mithin grundfalsch. Das Gegenteil ist richtig: der steuerfinanzierte Anteil nimmt tendenziell zu, der beitragsfinanzierte ab. Es ist eine sehr starke Tendenz. Es kann auch gar nicht anders sein; denn das System der umlagefinanzierten Beitragsrente ist am Ende. Das ist auch gut so; denn es ist sozial äußerst ungerecht. Warum dies so ist, werde ich im dritten und letzten Teil dieser Abhandlung erläutern. Sollten Sie sich bis dahin fragen, wie und warum dieses System eigentlich zwei Weltkriege, eine Hyperinflation und (mindestens) eine Große Depression überleben konnte,…

Ach, lesen Sie es einfach bei Wikipedia nach! Kurz gesagt: eigentlich hat dies immer nur Norbert Blüm behauptet. Sie wissen schon; der mit „Die Rente ist sicher“. Der mit den kurzen Beinen. Nichts hat diese umlagefinanzierte Rente überlebt; sie ist nämlich, wie gesagt, erst 1957 eingeführt worden. Von 1889 bis 1957 wurden alle möglichen Finanzierungsmodelle „getestet“, nur eben keine Umlagefinanzierung. Sie müssen auch nicht Alles glauben, was so Einer erzählt! Oder wollten Sie es etwa einfach glauben?! Weil die Angst vor der Altersarmut so gruselig ist. Ich sage Ihnen etwas: die Dimensionen des demographischen Wandels sind Ihnen sehr wohl bekannt und bewusst. Erstens, und zweitens: das jetzige Rentensystem wird nicht erst daran zerschellen, es ist schon längst dabei. Warum dies keine Erfindung neoliberaler Bösewichte ist, und welche Konzepte von links Murks, welche aber realistisch sind, behandle ich in letzten Teil.

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