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Kommunalwahlen in Dortmund: Bundesverfassungsgericht erklärt sich für nicht zuständig

English: Logo of the German Pirate Party Deutsch: Logo der Piratenpartei Deutschland (Photo credit: Wikipedia)

Mit  Enttäuschung haben die Dortmunder Piraten heute vernommen, dass das  Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen den Ausschluss der Piratenpartei von der Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August 2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offensteht. Zudem vertritt es die Meinung, dass  das Land „den Schutz des Wahlrechts in seinem Verfassungsraum allein und  abschließend“ zu gewährleisten hat.

 

Torsten  Sommer, Dortmunder Abgeordneter im Landtag NRW, sieht in der  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes immerhin etwas Positives:  „Das spornt uns für die Kommunalwahl 2014 nur noch mehr an. Wir müssen  die Kommunen und das Land anscheinend redemokratisieren.“

 

Bereits am 26. Juni 2012 hatte die Piratenfraktion im Landtag NRW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in das NRW-Parlament eingebracht. Dieser wurde nach der ersten Lesung einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.

 

Hier die Pressemitteilung des  Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-064.html

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