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DGB Duisburg: Über ein Drittel der Beschäftigten in Duisburg rutscht nach Jobverlust direkt in Hartz IV

Duisburg – Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In Duisburg sind in 2011 über ein Drittel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihres Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Besonders kritisch ist die Situation im Gastgewerbe und der Leiharbeit. Der DGB Niederrhein fordert daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung.

 

Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in Duisburg weit stärker auf Hartz IV angewiesen als im Bundesschnitt. 6.625 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren 38,4 % aller Arbeitskräfte, die in 2011 neu arbeitslos wurden gegenüber einem Viertel im Bundesschnitt.

 

Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld. Doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in Hartz IV. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert.

 

In 2011 sind in Duisburg insgesamt 17.236 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, weniger als zwei Drittel wurden vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. So sind im Gastgewerbe 42 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz IV-Empfängern geworden. In der Leiharbeit sind es sogar 56 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Da die Stadt Duisburg weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen muss, wird die Stadt durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns, insbesondere in der Leiharbeit, in besonderer Weise belastet.

 

Im Verarbeitenden Gewerbe ist das Entlassungsrisiko wie das Hartz IV-Risiko geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren haben, waren in dieser Branche mittlerweile auch 19 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Für die Leiharbeitskräfte in der Stadt ist das Hartz IV-Risiko nach Jobverlust drei Mal höher.

 

Der DGB fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung, insbesondere für kurzfristig Beschäftigte, zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte mit einbeziehen und die Mietaufwendungen der Stadt für arbeitslose Hartz IV-Empfänger reduzieren.

 

Tabelle 1:

Zugang in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt

in Duisburg 2011 nach Rechtskreisen

Versicherungssystem
(SGB III)

Hartz IV-System (SGB III)

insgesamt Absolut in v. H. Absolut in v. H.
  • Ø Verarbeitendes Gewerbe

1.130

916

81,0

214

18,9

  • Ø Gastgewerbe

804

467

58,1

337

41,9

  • Ø Verleihgewerbe

3.347

1.464

43,7

1.883

56,3

  • Ø alle Wirtschaftszweige

17.236

10.611

61,6

6.625

38,4

Quelle: DGB Berechnungen

 

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