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Health & Fitness Center Duisburg: Wenn der Kunde verarscht wird

Sonja B. (Name geändert) wollte sich im Jahre 2007 etwas gutes tun und sich mal wieder richtig sportlich betätigen. So lag es nahe, sich ein Sportstudio anzuschauen. Die Duisburger „A.D.Health & Fitness Center GmbH“ warb just zu diesem Zeitpunkt mit einer vier Wöchigen Kündigungsfrist, was Frau B. sehr entgegen kam. Neben den netten Service-Personal, den Trainern und der durch die Bank guten Geräte, war es vor allem die kurze Kündigungsfrist, die Frau B. dazu bewog den Vertag direkt vor Ort zu unterschreiben. Ein Jahr trainierte die junge Frau voller Enthusiasmus. Durch berufliche Veränderungen, die das ehe schon knappe Zeitbudget von Frau B. noch weiter einschränkte, wurden die regelmässigen Trainigseinheiten kurzerhand zu monatlichen Ausnahmen und seit 2009 komplett ausgesetzt. Trotzdem bezahlte sie auch weiterhin ihren monatlichen Beitrag von 19,95 Euro brav an des Fitness-Disconter „Health & Fitness Center“. Nach fünf Jahren und weiterer beruflicher Belastung, kam Frau B. zu dem Entschluss, endlich den Vertrag mit einer vier Wöchigen Frist zu kündigen, so wie es vertraglich 2007 vereinbart wurde. Doch was sich so einfach anhört, ist beim „Health & Fitness Center“ in Duisburg ein Problem. In einem Schreiben an Frau B. bestätigte man ihr zwar die Kündigung, aber erst zum 30. November 2012. Bis dahin könne ja Frau B. weiterhin die tollen Angebote des Discounters nutzen. Wie genau diese tollen Angebote ausschauen kann man sich anhand von Kundenbewertungen unter http://www.fitnesscenter.de/duisburg/a-d-health-fitness-center-gmbh anschauen.
Warum aber weigerte sich der Fitness-Discounter seine Vertraglichen Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfrist einzuhalten? Ein Telefonat mit einer Service-Mitarbeiterin brachte ein dubioses Licht ins Dunkel des Geschäftsgebahren des „Health & Fitness Center“ in Duisburg. Die lapidare Antwort: „Wir haben die AGB vor zwei Jahren geändert, so dass es keine vier wöchigen Kündigungsfristen mehr gibt“. Auf Nachfrage wollte die „Service-Mitarbeiterin“ nicht mal eine Kontaktadresse nennen, wo sich Frau B. per Mail mit den Verantwortlichen auseinandersetzen hätte können. Auch hier lapidar: „Da gibbet irgendwo eine info@ Adresse“. Unnötig zu erwähnen, dass man sich strikt weigerte Kontaktdaten des Geschäftsführers zu nennen.

Sonja B. ist über das Verhalten der Finesskette enttäuscht, ja wütend. „Da werden einfach AGB geändert und den Mitglieder dies nicht mitgeteilt. Seit fünf Jahren bezahle ich dort anstandslos meinen Beitrag, da wäre ein wenig Kulanz angebracht gewesen“, so die 35-Jährige.

Auch hier scheint sich die alte Regel „wer billig kauft, kauft zweimal“ im übertragenen Sinne zu bestätigen.

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