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Bundesfinanzhof: „Kommunen müssen Umsatzsteuer bezahlen“

Mülheim – Das aktuelle Urteil (Aktenzeichen 2011 V R 41/10) des Bundesfinanzhofes bringt eine echte Veränderung in das Umsatzsteuerrecht. Waren die Kommunen bislang von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit, müssen sie diese nun zukünftig entrichten. Dieser Neuerung steht z.B. der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) logischerweise sehr positiv gegenüber, da der Verband diese Regelung längst als überfällig betrachtet hat.

„Seit Jahren sind die Kommunen nicht umsatzsteuerpflichtig, obwohl sie in ihrer Funktion durchaus wie übliche Unternehmen auch agieren. Kommunen führen ebenfalls ganze Baumaßnahmen durch, ohne jedoch die gleichen Pflichten wie reguläre Unternehmen dafür erfüllen zu müssen. Das sorgte in der Vergangenheit immer wieder auch für Wettbewerbsvorteile von etwa 20 % gegenüber gewöhnlichen Firmen und damit zu Wettbewerbsverzerrung.“ So der ZDB

Die Aussagen der Städte und Kommunen, dass sich diese neue steuerliche Belastung wohl auch auf den Bürger auswirken könnte, sieht der ZDB sehr kritisch, wie nicht anders zu erwarten.

Unabhängig von allen Lobbyinteressen und unabhängig von jeder Bewertung des BFH-Urteils muss man fragen, wie schnell das Urteil umgesetzt wird bzw. werden muss und was es z.B. für unsere Stadt Mülheim bedeutet. Deshalb folgende erste Fragen der MBI an Kämmerer Bonan:

MBI-Fraktion im Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr
– Wählergemeinschaft Mülheimer Bürger Initiativen –
Geschäftsstelle: Kohlenkamp 1, 45468 Mülheim
Tel.: 0208-3899810, Fax: 3899811, e-mail: mbi@mbi-mh.de

Mülheim, 06.03.2012

Sehr geehrter Herr Bonan,

der Bundesfinanzhof hat ein aktuelles Urteil (AZ: 2011VR41/10) zum Umsatzsteuerrecht gefällt.

Waren die Kommunen bislang von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit, müssen sie diese nun zukünftig entrichten.

Seit Jahren sind die Kommunen nicht umsatzsteuerpflichtig, obwohl sie in ihrer Funktion z.T. durchaus wie übliche Unternehmen agieren.

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

1. Welche finanziellen Auswirkungen hat das Urteil für die Stadt Mülheim/Ruhr?

2. Können aus dem Urteil resultierende Kostensteigerungen aufgefangen werden?

3. Welche Bereichsfelder sind von diesem Urteil betroffen?

Wir bitten um möglichst zeitnahe Beantwortung, da die nächste Sitzung des Finanzausschusses erst am 30.04.2012 stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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