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Evangelische Kirche, DGB und KAB mahnen besseren Sonntagsschutz auch in Krefeld an

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Krefeld – Im Rahmen der Anhörung zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes sprechen sich die Evangelische Kirche, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Katholische Arbeitnehmerschaft (KAB) für eine spürbare Überarbeitung des nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetzes aus. Das Gesetz habe zu einer drastischen Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes geführt. Durch die bestehende Rechtslage würden der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage nicht ausreichend geschützt, kritisieren Kirchen und DGB fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Gerade im Bereich größerer Städte hat das Gesetz für eine Häufung verkaufsoffener Tage gesorgt, allein in Krefeld sind 20 verkaufsoffene Sonntag im letzten Jahr durchgeführt worden. Evangelische Kirche, DGB und KAB sprechen sich dafür aus, die Freigabe von vier verkaufsoffenen Tagen im Jahr auf das Gesamtgebiet einer Kommune und nicht auf einzelne Stadtteile zu beziehen.

„Der Sonntag ist eine heilsame Unterbrechung der Woche. In Anlehnung an den Sabbath aus der jüdischen Tradition und als Erinnerungstag an die Auferstehung ist er damit eine Anfrage an die fortschreitende Ökonomisierung des gesamten Lebens“, so der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen, Burkhard Kamphausen.

Nach Ansicht der Katholischen Arbeitnehmerbewegung ist der Sonn- und Feiertagsschutz ein Zeichen gegen die Kultur einer Kommerzialisierung und Zersplitterung unserer Gesellschaft und der Familien sowie die alleinige Ausrichtung des Menschen auf Dienstleistung, Produktion und Kapital. „Sonn- und Feiertage durchbrechen heilsam den Alltag mit seinen beruflich und sozial festgelegten Rollen und Positionen“, so Elisabeth Brack, vom KAB-Bezirk Mittlerer Niederrhein.

Der Vorsitzende des DGB in Krefeld, Ralf Köpke, fordert eine stärkere Regulierung der Ladenöffnungszeiten insgesamt: „Eine Ladenöffnung rund um die Uhr, wie sie von Montag bis Freitag möglich ist, führt aus gewerkschaftlicher Sicht zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen und einer Vielzahl sozialer, psychischer und wirtschaftlicher Probleme. Notwendig ist daher eine Abkehr von der 24-Stunden-Regelung, um die Beschäftigten vor diesen Belastungen zu schützen.“

Zum Schutz des Sonntags gehört nach Auffassung des DGB auch die Begrenzung der Arbeitszeit am Samstag. Die Ladenöffnungszeiten am Samstag sollten auf 18 Uhr verkürzt werden. Außerdem wird eine Begrenzung der Arbeitszeit an Tagen vor Feiertagen angeregt.

Wie der von der Landesregierung jüngst vorgelegte Evaluierungsbericht zeigt, werden aus zahlreichen Kommunen Verstöße gegen die Bestimmungen des LÖG NRW gemeldet. Hier bedarf es nach Einschätzung der Kirchen und des DGB klarer Regelungen, insbesondere zum Sonn- und Feiertagsschutz, zu den ausgenommenen Verkaufsstellen sowie zur Abgrenzung des erlaubten Warensortiments.

 

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