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Wenn trojanische Pferde gesellschaftsfähig werden

Trojan Horse

Image by ConanTheLibrarian via Flickr

Es ist eine illustre Mischung aus verkommenem Urheberrecht und irren Vorstellungen, die das Blog Netzpolitik.org aufgetan hat:

Demnach haben sich die Rechteverwerter unter anderem der Schulbuchverläge mit den Ländern geeinigt, dass es demnächst Schultrojaner auf den Computern geben soll. Ja richtig, nach dem Staatstrojanischen Pfert jetzt das Schultrojanische Pferd.

Dort wird vertraglich vereinbart, der 1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. (…)

Schulen sollen Ansprechpartner nennen und die Bundesländer verpflichten sich “bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten”. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben dabei natürlich unberührt. Das kommt dann noch als weitere Sanktion dazu, wenn Lehrer mit Hilfe dieser Schnüffelsoftware beim Kopieren erwischt werden.

Falls noch jemand ein Beispiel dafür gebraucht hat, wie merkwürdig es in Deutschland mit dem „Urheberrecht“ und den „Verwertungsrechten“ inzwischen ist: bitte schön, das ist er.

Schulbildung ist in Deutschland Ländersache, daher geht nichts ohne die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Hier sollten sich alle 16 betroffenen Landtage von den Bürgern eine Reihe von kritischen Fragen stellen lassen. Denn ähnlich wie bei der Diskussion um Gema-Gebühren für Kinderlieder in Kindergärten, kann man sich auch hier nur noch an den Kopf packen.

Wir können nicht auf der einen Seite für die Abschaffung von Studiengebühren plädieren und hier auf der anderen Seite ein nicht kontrollierbares Fass aufmachen. Vor allem die geplanten Störer-Regelungen muten ähnlich absurd an wie das Modell der Störerhaftung bei WLAN. Bildung ist das wichtigste Gut und schon heute drohen viele Kinder abgehängt zu werden, deren Eltern die finanziellen Mittel fehlen. Jetzt eine weitere Verschärfung zu ermöglichen, schafft zum Beispiel die Möglichkeit für Lehrer ab, solchen  Kindern Kopien zur Verfügung zu stellen.

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber die Forderung, dafür Schadsoftware auf die Computer aufbringen zu können. Diese Software wird sich, so oder so, wie der Staatstrojaner als nicht kontrollierbar und in keinem Fall als Verfassungsgemäß heraus stellen. Wie angesichts der aktuellen Diskussion auch nur ein(e) Landesparlament sich den Forderungen der Rechteverwerter hier unterwerfen konnte, ist ein Skandal.

Oder schlicht ein weiteres Zeichen für die Wirtschaftshörigkeit der Politiker in Amt und Würden.

 

 

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