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Was die CDU vom BVerfG hält? Nichts!

Coat of arms of the Federal Republic of Germany.

Image via Wikipedia

Ja ja, die CDU. Und die Verfassung. Ach irgendwie passt manches einfach nicht zusammen, gell?

In einem Blogbeitrag am 30. Juni 2011 habe ich darauf hingewiesen, dass die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist ausläuft, bis zu der die Bundesregierung ein neues Wahlgesetz erarbeiten sollte.

Allerdings hatte ich in einem Blogbeitrag vom 7. Mai 2009(!) bereits dargelegt, warum die CDU trödelt und keine Eile hat. Das wir die Frist nicht einhalten – geschenkt. Das es niemanden aufregt und vor allem die Presse nicht zum Großangriff bläst, das hat mich doch schon gewundert.

Ist doch das Verstreichen lassen einer Frist des höchsten deutschen Gerichts ein weiteres Zeichen dafür, dass die CDU geführte Bundesregierung sich völlig von der Realität gelöst und sich für über Recht und Gesetz stehend begreift.

Seit Ende September 2011(!) gibt es nun ein neues Wahlrecht. Und die ersten Urteile fielen vernichtend aus. Inzwischen stellt sich aber wohl heraus, dass das neue Wahlrecht nicht nur wie das alte ist. Vielmehr macht es alles noch viel schlimmer:

Das schwarz-gelbe Gesetz, das am morgigen Freitag den Bundesrat passieren dürfte, mildert allein das „negative Stimmgewicht“ ab – eine besonders groteske Nebenwirkung des Systems, die darin besteht, dass man mit seiner Stimme der Wunsch-Partei sogar schaden kann. Die Überhangmandate an sich aber bleiben mit der Reform erhalten.Genauer gesagt: Sie vermehren sich wie die Kaninchen, wie eine Berechnung des Erlanger Politikwissenschaftlers Stephan Klecha zeigt.

Quelle: Frankfurter Rundschau

Die spannende Frage ist jetzt: Wo bleibt der Aufschrei?

Es ist ja nett, wenn die SPD gegen das neue Gesetz wieder vor das BVerfG ziehen will. Aber hat nicht die CDU zur Genüge bewiesen – und hier verweise ich auch noch mal auf den Staatstrojaner – was sie für eine Geisteshaltung verkörpert?

Die C[D/S]U ist eine Gefahr für Deutschland.

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