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Facebook-Social-Plugins: Mal hü, mal hott und am Ende bleibt Unsicherheit

Image via CrunchBase

Nachdem es in der Vergangenheit schon Trubel um Google Analytics gab, ist jetzt wieder Facebook an der Reihe – die ULG Schleswig-Holstein hat eindringlich aufgefordert, dass deutsche Webseitenbetreiber Social-Plugins abstellen, ebenso wie die Fanpages und dann auch noch die Reichweitenanalyse – also das Analytics von Facebook – doch bitte abstellen sollen, ansonsten gibts Bußgeldverfahren. Und die in einer Höhe, die manchen Webseitenbetreiber schlucken lässt.

Allmählich reicht es finde ich. Nein, nicht mit dem Thema Datenschutz, das ist wichtig und dass Facebook da Fehler gemacht hat erkennt man an der „Hach, Google ist ja so viel netter und besser“-Welle. Dass sowohl Google als auch Facebook mit Daten handeln, in welcher Form und wie auch immer wird verdrängt und merkwürdig: Auf einmal ist die gefährliche Datenkrake Google so kuschelig und nett wie ein Plüschmammut. Dabei klangen die Presseartikel in der Vergangenheit doch nach „Google will Weltherrschaft“. Und jetzt strömen also alle ohne zu überlegen zu Google+ weil es ja so viel besser und netter als Facebook ist. Verstehe einer mal die digitale deutsche Gesellschaft…

Aber bei aller Datenschutzvorsicht: was das ULD da macht ist meines Erachtens schlicht und einfach Quatsch. „Schalten Sie die Facebookreichweitenanalyse ab,“ lautet die Überschrift der Pressemitteilung. Ja, können vor lachen, ihr Lieben da oben im Norden. Bei Google Analytics: Kein Problem. Da kann man den Codeschnipsel aus den Webseiten entfernen. Aber ich habe noch nie einen Knopf gefunden, mit dem ich persönlich die Reichweitenmessung Facebooks von mir aus abschalten kann. Und selbst wenn ich das könnte: Ich bin doch nicht bekloppt. Ich muss doch als Betreiber einer Fanpage wissen, was die Leute wollen. Es gibt offenbar momentan keinen Drittanbieter als Service dafür. Das heißt: Das, was das ULD in der Überschrift fordert ist schlichtweg unmöglich zu erfüllen. Und rechtlich betrachtet?

Bisher gibt es EIN einziges Urteil zum Like-Button, das bezieht sich aber eher auf den Wettbewerb an sich – Datenschutzfragen hat das Urteil irgendwie ausgeklammert:

Im Kern dienen die Vorschriften zum Datenschutz wie auch der § 13 TMG anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen. So hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 9.Juni 2004 zu 5 U 186/03 entschieden, dass die Vorschrift des § 28 Abs.4 Satz 2 BDSG, wonach der Versender eines Werbeschreibens die Empfänger darüber zu belehren hat, dass sie einer Verwendung ihrer Daten widersprechen können, keine Marktverhaltensregel sei, weil es sich um eine Datenschutzbestimmung handele.

Stellen wir fest: Das ULD will alle verklagen, die entweder eine Fanpage haben oder ein Plugin auf der Webseite eingebunden haben. (Viel Spaß, har, har, har.)  Stellen wir weiter fest: Wir haben bisher kein Urteil, dass sich zu diesem Thema Social Plugins und Datenschutz explizit äußert. Rein rechtlich kann man also zwar durchaus, wie es auf einigen Webseiten zu lesen ist, die Argumentation eventuell nachvollziehen – aber ein Urteil ist nicht vorhanden. Es wäre endlich an der Zeit, dies rechtlich zu regeln. Doch unsere Politiker, die ja manchmal sogar nachfragen müssen was ein Browser ist, sind nicht in der Lage, nicht willens oder einfach unfähig. Vermutlich alles zusammen.

Und jetzt? Grund zur Panik? Das Bußgeld ist tatsächlich so hoch, dass sich mancher Betreiber von Webseiten wohl fragt, wie man das Ganze vermeiden kann – allerdings haben einige Blogsysteme Facebook-Plugins von sich aus eingeführt und zwar ohne die Funktion, die auszuschalten. Wie soll man etwas abstellen, was man nicht abstellen kann weil das System – also Posterous oder WordPress – das gar nicht abschaltbar gemacht hat? „ULD, mach keinen Quatsch, ULD komm sei doch lieb zu mir,“ möchte man in Abwandlung des Songs von Stephan Sulke schreien.

Jeff Jarvis hat zumindest das getan, was die ULD nicht tut – er hat mal mit Facebook telefoniert und kommt zu folgendem Schluss, der allerdings natürlich nicht rechtssicher ist – Hervorhebung von mir:

In the case Weichert seems to be aiming at, If you are not signed into Facebook, your IP address will be sent back to Facebook but then your IP address is sent back to the servers of Google+ buttons, comment systems, and ads of all types. “That’s how browsers work,” Sjogreen said. “We don’t use that information in any way to create a profile for the user, as has been alleged here.” Facebook send sites data in aggregate so they can see, for example, click-through rates for the “Like” button in various pages. Facebook erases IP data after 90 days. It does something else to further anonymize I hope to tell you about later. “The only time ‘Like’ button information is associated with a particular person is when you are signed into Facebook and click,” Sjogreen said. I see no violation of privacy, no sneaky stealing of user information worthy of this action and press release – which, by the way, Weichert issued without taking to Facebook. Indeed, Hesse told me that Facebook has been working with Weichert’s counterpart in Hamburg and that that office, he says, is pleased with what Facebook is doing.

Wenn man also nicht bei Facebook eingeloggt ist, wird die IP-Adresse an Facebook geschickt – aber Browser übertragen die IP generell wenn sie eine Webseite ansurfen. So funktionieren halt Browser meint Facebook knapp. Richtig. Diese Informationen nutzt Facebook nach eigener Aussage nicht dazu ein Profil des Nutzers anzulegen. Facebook sammelt Daten um unter anderem die CTR zu ermitteln, löscht die IP aber nach 90 Tagen. Das ULD schreibt etwas von „zwei Jahren“, die Facebook einen verfolgen würde. Das ist nur dann der Fall, wenn man sich bei Facebook direkt anmeldet. Ein einfacher Klick auf einen Button ist keine direkte Anmeldung. „Das einzige Mal, dass der Like-Button Daten sammelt die einer Person zugehörig ist, passiert wenn man sich in Facebook einloggt und klickt.“

Gut – das sagt jetzt Facebook und ob man denen vertraut ist die Frage. Dennoch: Erstmal rate ich von meinem rein subjektivem Standpunkt aus erstmal von einer Panik ab. Bisher gibts keine Reaktion der Politik auf die Forderungen des ULD – und selbst wenn, es wäre interessant zu sehen ob das ULD tatsächlich vor Gericht gegen jemanden antritt, der FB-Plugins benutzt. Schön wärs jedenfalls, denn dann hätte das Hin und Her, das Hü und Hott mal endlich ein Ende und wir in Deutschland wüßten endlich, was zu tun ist. Bis dahin allerdings fahre ich volles Risiko und stelle mich auch gern als Präzedenzfall zur Verfügung.

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