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Neue Hartz IV-Eilklage: Das Gesetz „ist im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig“

Hartz4-Plattform unterstützt erneute Regelsatz-Klage

„Mehr denn je sollte die aktuelle Zuspitzung der Finanzmärkte die Politik daran erinnern, sich endlich zu besinnen: Menschen sind wichtiger als Banken!“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Wir haben uns deshalb entschlossen mit der Hartz4-Plattform den erneuten Anlauf für eine Eilklage in Richtung Karlsruhe gegen die verfassungswidrig die Menschenwürde verletzende Berechnung des neuen Hartz IV-Regelsatzes zu unterstützen. Diese Klage ist ein neuerlicher Versuch, endlich Mitmenschlichkeit in das von der UNO seit mindestens einem Jahrzehnt kritisierte Deutsche Sozialsystem einkehren zu lassen. Jenseits aller ausgetretenen Pfade um lebensferne Statistik- und ermüdende Referenzgruppen-Auseinandersetzungen stützt sich diese Klage vor allem auf die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte „Realitätsgerechtigkeit“. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass die abgehobene Statistik-Diskussion mit ihren zermürbenden Täuschungsmanövern endlich auf den Boden der Lebenswirklichkeit und individueller Schicksale zurückkehrt,“ so Brigitte Vallenthin.

Die heute beim Sozialgericht – mit Unterstützung der Hartz4-Plattform – ohne anwaltliche Begleitung eingereichte Eilklage begründet den abermaligen Weg zur Überprüfung der Vereinbarkeit des neuen Hartz IV-Gesetzes mit der Verfassung sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2011 mit neuen Tatsachen.

Das Bundesverfassungsgericht hat neben den vielfach zitierten – aktuell vom Gesetzgeber missachteten – Anforderung aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09. Februar 2011 zu Realitätsgerechtigkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und schlüssiger Berechnungsverfahren im Urteil selber auch die Folgen eines Verstoßes dagegen benannt:

– „Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.“

Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform erlaubt das keinen anderen Schluss: der seit Januar 2011 vom Gesetzgeber bestimmte Regelsatz für SGB II und SGB XII ist verfassungswidrig.

Grundlage für die Klage ist der von Rüdiger Böker – Mitglied des Sozialgerichtstages und Sachverständiger bei der Anhörung zum neuen Gesetz im Sozialausschuss des Bundestages – aus dem Zahlenmaterial  der Bundesarbeitsministeriums errechnete

Mindest-Regelsatz-Bedarf von 594,39 €.

Die Eilklage ergänzt hier zusätzlich den von Experten ermittelten aktuellen

– Stromkosten-Bedarf von 44,05 €.

Zum Realitätsbezug einer verfassungsgemäßen Regelsatz-Ermittlung gehöre ebenfalls die Aufforderung an den Gesetzgeber, die gerade im Bereich der Grundnahrungsmittel alleine gegenüber dem Vorjahr extrem angestiegenen Lebensmittelpreise zu berücksichtigen und sie zusätzlich entsprechend ihrem überproportionalen Anteil im Budget von Leistungsberechtigten zu gewichten:

– Laut Berechnungen des „Informationsdienstes Preiszeiger“ vom Mai 2011 wurde alleine von Mai 2010 bis Mai 2011 eine durchschnittliche Preissteigerungsrate für Lebensmittel von 7 % festgestellt – bei Butter, Apfelsaft oder Kaffee beispielsweise sogar bis zu 30 %.

Die Klage zitiert ebenfalls wissenschaftliche Studien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), des Instituts für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg (ifeu) und des Instituts für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main (ISOE) mit direktem Bezug auf die Regelsatzbemessung.

Darüber hinaus müsse den Verfassungsrichtern die Frage gestellt werden, ob die Glaubwürdigkeit einer angeblich transparenten Neuberechnung angesichts der Tatsache noch haltbar sei, wenn bereits der Existenzminimumbericht des Finanzministerium im Jahre 2008 schon zwei Jahre zuvor zu exakt demselben Ergebnis von 364,00 € kam – bis auf die letzte Stelle hinter dem Komma.

Und schließlich bleiben im Klagevortrag die jüngsten, sich seit mindestens zehn Jahren wiederholenden Zweifel des „UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ an Regelsatz und sozialer Lage in Deutschland nicht unerwähnt:

– „Gleichwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung der
Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethode des Existenzminimums zur Kenntnis genommen wird, ist der Ausschuss weiterhin besorgt, dass diese Methode keinen angemessenen Lebensstandard für die Begünstigten sicherstellt. Darüber hinaus ist der Ausschuss besorgt, dass die Höhe der Sozialleistungen für Kinder sehr gering ist, so dass etwa 2,5 Millionen Kinder im Vertragsstaat unter der Armutsgrenze bleiben. (Art. 9, 10)

– Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die angewandten Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Leistungen zu überprüfen und die Angemessenheit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Leistungen einen angemessenen Lebensstandard gewährt.“

„Dass das Sozialministerium diese, aus unserer Sicht nur zu berechtigte, Kritik der UNO – deren Verlautbarungen sie wenn es um Missstände in anderen Ländern geht, nur allzu gerne unterstützt – lediglich lapidar und mit dem Hinweis, eine Begründung folge später, wegwischt, empfinde ich als schäbigen Schlag ins Gesicht der Menschenwürde,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen.

Wiesbaden, 09. August 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

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