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Funktionierender Pflege-Mix statt prekärer Arbeitsverhältnisse: Diakonie RWL will legale Beschäftigung von Betreuungskräften

„Wir benötigen in Deutschland dringend eine Verständigung über tragfähige Versorgungsstrukturen im Bereich ambulanter häuslicher Pflege. Wir müssen die Probleme der Schattenwirtschaft mit ihren prekären Arbeitsverhältnissen im Pflegebereich angehen. Unser Ziel ist eine vernünftige Qualität der Pflege im Interesse der zu Pflegenden und deren Angehörigen.“ So positioniert sich Ulrich Christofczik, Leiter des Geschäftsbereichs Pflege, für die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe gegenüber Vorschlägen, die im Zusammenhang von Schwarzarbeit im Bereich der häuslichen Pflege in jüngster Zeit von privaten Vermittlungsagenturen für Hausbetreuungskräfte in die Diskussion gebracht und teilweise von Parlamentariern aufgegriffen worden waren. Diese Vorschläge orientieren sich am Österreichischen Modell eines Hausbetreuungsgesetzes.

Es sei zu begrüßen, dass die Probleme der Schattenwirtschaft im Pflegebereich bei der Politik angekommen sind, so Christofczik. „Wir sind aber in der Diakonie sehr skeptisch, ob das Österreichische Modell ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar ist.“ In Österreich nehmen weniger als 15 000 Pflegebedürftige eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch. In Deutschland liegt die Anzahl der Kräfte, die bereits heute in Privathaushalten tätig sind, nach weit auseinander klaffenden Schätzungen zwischen 120 000 und 800 000. Ziel sei es, so Ulrich Christofczik, einen „funktionierenden Pflegemix“ zu entwickeln, in dem Hausbetreuungskräfte, Angehörige, Ehrenamtliche, Pflegedienste und -kassen miteinander agieren. Sozialpolitisches Ziel müsste es sein, bezahlbare, qualitätsgesicherte, humane und an das Versorgungssystem angebundene Arbeitsverhältnisse vorzuhalten und zu etablieren.

„Dies erfordert von Seiten der Politik Rahmenbedingungen“, so Ulrich Christofczik. Geregelt werden müssen Themen wie etwa die Behebung von Sprachbarrieren, Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte, Tätigkeitsbeschreibungen für die Betreuungskräfte, Entgeltregelungen für den Niedriglohnsektor im Betreuungsbereich und die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Ärzten und anderen an der Versorgung beteiligten Personen. Bundeseinheitliche Vorgaben zur curricularen Gestaltung der Qualifizierung für Haushalts- und Betreuungskräfte könnten einem drohenden Qualitätsverlust in der Pflege sowie einer Abwertung des Berufsbildes entgegenwirken. „Wichtig sind für uns aber auch Kontrollmöglichkeiten zum Schutz der Pflegebedürftigen und der in den Privathaushalten beschäftigten Personen durch eine neutrale Instanz. Dies erfordert Konzepte zur Anleitung, Schulung, Qualitätssicherung und Beratung.“

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