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Die Hartz IV-Klageflut würde zur Ebbe: Hartz4-Plattform fordert Aufhebung der Gerichts-Kostenbefreiung für Hartz IV-Behörden

BrigitteVallenthin-150x150Berliner Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma will Hartz IV-Behörden wieder zur Kasse bitten – Arbeitsminister Olaf Scholz hatte sie von Gerichtsgebühren befreit

„Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die seit August 2006 unter Arbeitsminister Olaf Scholz eingeführte Gerichtsgebühren-Befreiung für Hartz IV-Behörden schleunigst wieder abschafft,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die entsprechende Anregung der Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma, vom Januar diesen Jahres, die jetzt mit einstimmigem Beschluss für einen konkreten Gesetzesvorschlag durch die Justizministerkonferenz bestätigt wurde. Gleichzeitig kritisieren wir ebenso wie die Berliner Gerichtspräsidentin politische Planspiele, nicht die Verwaltungen – als nach unserer Erfahrung eigentliche Verursacher der Klageflut – sondern vielmehr die Opfer, die Hartz IV-“Kunden“ mit Gerichtsgebühren zu belasten und ihnen damit faktisch jeglichen Zugang zu den Gerichten zu versperren.“

Noch bis Juli 2006 mussten die Jobcenter genauso wie andere Sozialbehörde – beispielsweise Rentenversicherung oder Krankenkassen – für jedes Sozialgerichtsverfahren, an dem sie beteiligt waren, eine pauschale Gerichtsgebühr entrichten. In der Verantwortung von Arbeitsminister Scholz wurde durch die große Koalition ab August eine Kostenbefreiung für die Hartz IV-Behörden eingeführt. Vermutlich sah man schon damals die Klageflut und damit enorme Kosten infolge des Hartz IV-Gesetzes auf sich zukommen.

Das in diesem Zusammenhang relevante Sozialgerichtsgesetz (SGG) wurde und wird getragen vom Gedanken der Sozialen Gerechtigkeit – so wie ihn das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom Mai 2005 bestätigte:

In diesem Sinne regelt § 183 SGG die Kostenfreiheit für Leistungsempfänger, die andernfalls nicht in der Lage wären, ihnen durch die Verwaltungen vorenthaltene Rechte wieder zu erlangen:

§ 184 SGG legt gleichzeitig die Kostenpflicht für Leistungsträger fest:

Diese Kostenpflicht für u.a. die Hartz IV-Behörden wurde mit § 64 Absatz 3 Satz 2 des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) aufgehoben:

Für die Hartz4-Plattform steht außer Zweifel, dass durch diese Kostenbefreiung die Prozessflut erst richtig an Fahrt gewann. Jährlich zunehmende Klagesteigerungen bestätigen das ebenso wie die Erfolgsquote für die klagenden Betroffenen von mindestens 50% in der ersten Instanz. „In der zweiten Instanz vor den Landessozialgerichten dürfte nach unserer Einschätzung die Quote noch deutlich höher liegen,“ so Brigitte Vallenthin.

„Rechnete man alleine nur die Kosten-Einsparungen für die Behörden für die bisherigen rund 680.000*) Hartz IV-Klagen in erster Instanz bei den Sozialgerichten von 2005 bis 2010 hoch, dann käme man auf die Summe von rund 100.000.000 € – in Worten hundert Millionen Euro -,“ so Brigitte Vallenthin. „Die weitergeführten Klagen vor den Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht, dürften hier noch einmal mit beträchtlichen Millionenbeträgen zu Buche schlagen. Und es ist ja nicht so, dass wegen den Kostenbefreiung die – nach unseren Erkenntnissen großenteils mutwillig provozierten – Hartz IV-Klagen nichts kosten würden. Im Gegenteil: die Ämter laden diese gewaltigen Kosten lediglich auf dem Rücken der Steuerzahler ab. Würde die Kostenbefreiung für die Sozialbehörden wieder aufgehoben – so wie es jetzt die Justizministerkonferenz anstrebt – und hätten die Ämter die Gerichts-Kosten-Verantwortung selber zu tragen, so würde der Klageflut blitzschnell die Ebbe folgen,“ erwartet Brigitte Vallenthin.

*) Hartz IV-Klagen-Neuzugänge bei den Sozialgerichten:

Wiesbaden, 23. Mai 2011

Brigitte Vallenthin

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