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BA hat keine Erkenntnisse über Missbrauch bei „Aufstockern“

Nürnberg – Zu der heutigen dpa-Meldung  „Immer mehr Beschäftigte müssen mit Hartz IV aufstocken“ muss die BA einen Punkt klarstellen: Entgegen der Aussage einer von dpa zitierten Sprecherin gibt es keine Erkenntnisse, die darauf hinweisen, dass Arbeitgeber bei niedrig entlohnten Arbeitnehmern von vornherein mit aufstockenden Leistungen aus der Grundsicherung rechnen.

Die Sprecherin hatte gesagt: „Es wird aber auch das Phänomen geben, dass die Arbeitgeber wissen: Wenn ich nur soundsoviel zahle, wird das aufgestockt.“ Für diese Aussage gibt es bislang keine Belege oder bekannte Fälle. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hatte lediglich darauf hingewiesen, dass die Gefahr bestehe, dass die Grundsicherung als eine Art Kombilohn genutzt werden könnte.

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