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DGB Niederrhein: Ansprüche auf Leistungen für Kinder aus dem „Bildungspaket“ jetzt sichern!

Duisburg – Der DGB Niederrhein weist darauf hin, dass nur noch bis Ende April Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket rückwirkend ab Jahresbeginn 2011 beantragt werden können. Danach ist dies nur noch für den laufenden Kalendermonat möglich. „Diese Leistungen für Kinder und Jugendliche gelten nicht nur für Familien mit Anspruch auf Hartz IV– oder Sozialhilfeleistungen, sondern auch für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Familien mit einem Einkommen knapp oberhalb der Hartz IV-Grenze sollten einen Antrag stellen, um prüfen zu lassen, ob sie zumindest die Leistungen aus dem „Bildungspaket“ ganz oder teilweise erhalten können.“ So Angelika Wagner, DGB-Region Niederrhein.

Das Bildungspaket ist Teil der Neuregelung der Regelsätze im Hartz IV-System. Da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sich verzögert haben, müssen die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden, um den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Die Nachzahlung für die Monate Januar bis März beträgt pro Kind mindestens 30 Euro (für so genannte Teilhabeleistungen wie zB. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Kosten für Ferienfahrten). Hinzu kommen Leistungen für das Mittagessen in Kitas und Schulen (monatlich 26 Euro pro Kind), wenn das Kind eine Einrichtung mit gemeinsamer Mittagsverpflegung besucht hat. Auch in den ersten drei Kalendermonaten des Jahres bereits selbst finanzierte Leistungen für Schul- und Kitaausflüge oder Nachhilfeausgaben können auf Antrag noch rückwirkend erstattet werden. Gleiches gilt für Ausgaben für die Schülerbeförderung (z.B. Bus oder Bahn). Diese Ausgaben müssen dann einzeln nachgewiesen werden, im Unterschied zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen, das nicht einzeln dokumentiert werden muss.

Die Anträge sind für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter, für Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt sowie für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen.

Angelika Wagner: “Dass die Bundesarbeitsministerin jetzt mit Briefen für ihr „Paket“ werben muss, bestätigt unsere Auffassung: Das Bildungspaket ist im Umfang nicht ausreichend und mit seinem hohen Verwaltungsaufwand nicht effizient. Besser als ‚Bildungshäppchen’ nur für wenige Kinder sind direkte Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, von der alle Kinder profitieren würden. Jetzt gilt es immerhin, den bestehenden Anspruch für einkommensschwache Familien auch zu nutzen: Gehen Sie zu den genannten Ansprechstationen, rufen Sie dort an oder informieren Sie sich auf den jeweiligen Internet-Seiten. Andere Kommunen haben übrigens bereits Antragsformulare online, nur in Duisburg klappt so etwas einmal wieder nicht.“

Ein Musterantrag zur rückwirkenden Beantragung der Leistungen kann auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen abgerufen werden:

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/alg_ii_regelleistung_co/musterantrag_nachzahlung.doc

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