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Renommierte Juristen sehen Vorsatz bei Guttenbergs Kopier-Affäre als erwiesen an

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Mehrere namhafte Juristen sehen die Beweise als erdrückend an, dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Erstellung seiner Doktorarbeit aus nicht kenntlich gemachten fremden Texten mit Vorsatz gehandelt hat, so das Magazin DER SPIEGEL in einer Vorabmeldung. "Ich würde einem Kandidaten nicht glauben, der in so einem Fall behauptet, dass es bloße Fahrlässigkeit war", sagte der Kölner Strafrechtsprofessor Thomas Weigend dem SPIEGEL. Der auf Streitereien um Examensarbeiten spezialisierte Rechtsanwalt Michael Hofferbert urteilte: "Kein Richter wird einem Kandidaten glauben, der über hundert Seiten seiner Doktorarbeit abschreibt und hinterher behauptet, er habe dies versehentlich getan." Der frühere Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte: Selbst wenn der faktische Beweis nicht vorliege, seien "Juristen gut darin geübt, den Vorsatz aus den äußeren Umständen einer Tat zu schließen".

Guttenberg hat sich bisher stets gegen den Vorwurf des Vorsatzes verwahrt und lediglich "gravierende handwerkliche Fehler" eingeräumt.

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