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DGB: Krefeld zahlte im letzten Jahr 4 Mio Euro für Niedriglöhne

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Krefeld – "Der sich ausbreitende Niedriglohnsektor reißt große Löcher in den Haushalt der Stadt Krefeld und treibt die kommunalen Soziallasten in die Höhe." Darauf hat Ralf Köpke, Vorsitzender des Kreisverbandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Krefeld aufmerksam gemacht.

Allein im vergangenen Jahr musste die Stadt Krefeld nach DGB-Berechnungen und Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mindes­tens 4 Mio. Euro für die Wohnkosten der erwerbstätigen Armen aufwenden, die trotz eines sozialversicherten Jobs auf Hartz IV angewiesen sind. Im Schnitt muss die Stadt gut 330.000 Euro pro Monat allein für die Unterkunftskosten für Erwerbstätige ausgeben, die von einem sozialversicher­ten Job nicht leben können und deshalb zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind.

Nach DGB-Informationen verdienten zuletzt 2300 Personen bzw. 3,4 Prozent aller sozialversichert Beschäftigten in Krefeld so wenig, dass sie ergänzend Hartz IV beantragen mussten. Die tatsächliche Zahl der erwerbstätigen Armen sei noch größer, da viele aus Scham oder Un­wissenheit auf die ihnen zustehenden Sozialleistungen verzichten. Die hohe Zahl der Hartz IV-Empfänger mit Minijobs sei hier noch gar nicht eingerechnet.

Die gewerkschaftliche Forderung nach gesetzlichen Mindestlöhnen nütze auch den Städten und Gemeinden und würde die kommunalen Kassen entlasten. "Armut trotz Arbeit ist teuer – auch für Krefeld, während die Stadt von einer Zurückdrängung des Niedriglohnsektors und existenzsichernden Mindestlöhnen positiv profitieren würde", es kann nicht sein, dass der Steuerzahler über diesen Weg Unternehmen subventioniere, so Köpke weiter.

Er kritisierte zugleich, dass bisher Löhne, die auf Hartz IV angerechnet werden, vorrangig den Bund begünstigen. Erwerbseinkommen werde zuerst auf die vom Bund finanzierte Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet; nur dann, wenn noch anrechenbares Einkommen übrig bleibt, reduziert dies die von den Kommunen zu tragenden Wohnkosten für Hartz IV-Empfänger. Dieses Anrech­nungsverfahren bei Erwerbseinkommen im Rahmen von Hartz IV nütze vor allem dem Bund und benachteilige Städte und Gemeinden. "Städtische Regionen mit einem hohen Miet­niveau werden besonders belastet, ebenso wie Regionen mit einem ausgeprägten Niedrig­lohnsektor", kritisierte Köpke abschließend.

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