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Düsseldorf: 51-jähriger Mann bedroht Polizisten mit Samuraischwert

Düsseldorf – Eigentlich wollten die Polizisten der Inspektion Mitte in der vergangenen Nacht nur einem 51-jährigen Mann in Oberbilk helfen. Dieser hatte die Polizei durch einen Nachbarn rufen lassen, da er sich weder sein blaues Auge noch den angeblichen Verlust seiner Geldbörse erklären konnte. Der Einsatz endete mit der Ingewahrsamnahme des alkoholisierten und verwirrten Mannes, da er mit einem Samuraischwert und einem Dolch auf die Beamten „losging“. In der Wohnung des 51-Jährigen wurden weitere gefährliche Gegenstände und Waffen gefunden und beschlagnahmt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Arzt und ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes wiesen den Mann in das Landeskrankenhaus ein.
Gegen 23.20 Uhr erhielt die Funkstreife der Inspektion Mitte einen Einsatz „Hilfeersuchen“ zur Heerstraße nach Oberbilk. Ein 51-jähriger Mann wartete bereits in seiner Wohnung auf die Polizisten. Dieser war stark alkoholisiert, sprach selbst von einem „Blackout“ und konnte sich sein blaues Auge nicht erklären. Weiterhin sollten ihm die Beamten bei der Suche nach seinem Handy helfen. In der Wohnung lagen verschiedene Hieb- und Stichwaffen. Völlig unerwartet griff der 51-Jährige plötzlich nach einem Samuraischwert, das an der Wand hing und bedrohte die Beamten. Trotz Androhung des Schusswaffengebrauchs nahm der Mann noch einen Dolch von der Wand, sprang vom Sofa und lief in Richtung der Beamten. Die Polizisten überwältigten ihn schließlich unter Einsatz von Reizgas. Der 51-Jährige hatte sich an den scharfen Schnittkanten des Schwertes selbst verletzt und musste ärztlich versorgt werden. Eine Blutprobe wurde angeordnet. Der Oberbilker wurde nach Beurteilung eines Arztes und eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes in das Landeskrankenhaus eingewiesen. In der Wohnung des Mannes fanden die Beamten neben dem Samuraischwert und dem Dolch noch weitere Hieb- und Stichwaffen. Diese wurden beschlagnahmt und werden nun waffenrechtlich überprüft. Eine Anzeige wegen Widerstand, Bedrohung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz wurde gefertigt. Die eingesetzten Beamten blieben glücklicherweise unverletzt.

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