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DGB-Niederrhein begrüßt Urteil zur Leiharbeit – „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“

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Image by xtranews.de via Flickr

Duisburg – Der Vorsitzende der DGB-Region Niederrhein, Rainer Bischoff, nimmt Stellung zum aktuellen Urteil des höchsten Deutschen Arbeitsgerichtes: „Die Gerechtigkeit hat gesiegt! Endlich haben wir es auch schwarz auf weiß. Die sogenannten Christlichen Gewerkschaften sind keine Tarifpartner. Die bisher ausgehandelten und gezahlten sogenannten Tarife sind nichtig. Somit gilt für rund 280.000 Menschen in Leiharbeit: Sie müssen nach dem Prinzip „gleiche Arbeit, gleicher Lohn“, bezahlt werden, also wie die Stammbelegschaft des ausleihenden Unternehmens. Somit ist der Gerechtigkeit endlich genüge getan. Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer haben nun nicht nur das Anrecht auf gleiche Bezahlung, auch ihre Stellung im entleihenden Unternehmen ist eine andere. Und durch anfallende höhere Sozialabgaben steigen auch die Ansprüche an die Leistungen aus zum Beispiel Renten- und Arbeitslosenversicherung.“

Die DGB-Gewerkschaft ver.di hatte die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit (CGZP) angezweifelt und nun in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass sich Betroffene beim DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften beraten lassen können.

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