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DGB-Krefeld: Deutliches Signal gegen Dumping-Tarifverträge

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Krefeld – Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, hat laut DGB für die Leiharbeitsbranche auch in Krefeld erhebliche Auswirkungen.
"Der DGB und seine Gewerkschaften begrüßen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Es ist ein deutliches Signal gegen Dumping-Tarifverträge und Gefälligkeitsvereinbarungen so genannter Christlicher Gewerkschaften. Mit dem Urteil sind wir einen Schritt weiter auf dem langen Weg, Tarifdumping zu unterbinden, so DGB-Kreisvorsitzender Ralf Köpke in einer Erklärung.

Die Politik bleibt aber auch weiterhin gefordert, in der Leiharbeit klare Verhältnisse zu schaffen und endlich das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ zu verwirklichen. Dann können die tarifvertraglichen Regelungen der Entleiherbetriebe im Rahmen der Gleichbehandlung auch für LeiharbeiterInnen Anwendung finden. Lohndumping durch Leiharbeit wird dann endgültig beendet sein.
Der DGB in Krefeld schätzt, dass ca. 1/3 der knapp 3000 Krefelder Leiharbeiter in Unternehmen beschäftigt sind, die mit den so genannten christlichen Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen haben.

Da die Tarifverträge, die die CGZP allein mit dem Arbeitgeberverband AMP abgeschlossen hat, nichtig sind und deshalb auch für die Vergangenheit nicht zur Anwendung kommen dürfen, können die betroffenen Leiharbeitsbeschäftigte die Differenz zu dem höheren Lohn der vergleichbaren StammarbeiterInnen jetzt bei ihrem Verleiher geltend machen und ggf. einklagen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in dieser Situation bei ihrer Gewerkschaft eine kostenlose Rechtsberatung."

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