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Finanzieller Nachschlag für die freie Kulturszene in Köln

Köln – Der Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2010 insgesamt 75.000 Euro zusätzliche Fördermittel für die freie Kulturszene bereitgestellt. Der Betrag dient dazu, die ursprünglich notwendige Kürzung der institutionell geförderten Einrichtungen abzumildern. In diesem Jahr unterstützt die Stadt mit einem Betrag von insgesamt 3.329.537 Euro die freien Kulturträger. Der Betrag wird auf insgesamt 31 Träger aufgeteilt. Mit dem jetzt erfolgten ‚Nachschlag‘ liegt die Kürzungsquote für diesen Bereich noch bei knapp unter drei Prozent. Ursprünglich war eine Quote von fünf Prozent vorgesehen. Inklusive der Förderung von Kulturprojekten investiert die Stadt Köln insgesamt 4,97 Millionen Euro in die freie Kulturszene.

Darüber hinaus begrüßt der Oberbürgermeister, dass die freie Szene im nächsten Jahr im gleichen finanziellen Umfang wie 2009 gefördert werden soll. Besonders stellt er dabei die bis Ende der Spielzeit bereitgestellte Überbrückungshilfe für das Theater Der Keller und das Artheater heraus. Beide Einrichtungen erhalten damit die Möglichkeit, durch entsprechende Spielplangestaltung und die Suche nach Sponsoren ihr Überleben zu sichern und damit dauerhaft ihren Beitrag zur Vielfalt der Theaterlandschaft zu leisten.

Trotz der schwierigen Finanzlage sei es der Politik ebenfalls gelungen, durch Einrichtung eines Stablitätsfonds für die in wirtschaftliche Bedrängnis geratene Bühne der Kulturen und den Kulturbunker Köln-Mülheim ein Auffangnetz zu spannen. Der Finanzausschuss drückt mit diesem Vorgehen seinen erklärten Willen, die beiden wichtigen Spielorte in Köln-Ehrenfeld und Köln-Mülheim zu unterstützen, aus.

Sein besonderes Augenmerk hat der Finanzausschuss auch auf die Arbeit des Bundesverbandes Bildender Künstler e. V., der wichtige Anlaufstelle für die in Köln ansässigen Künstlerinnen und Künstler ist, gelegt. Hier soll ab 2011 – neben der ohnehin bereits von der Stadt getragenen Miete für die Räume Frankenwerft – eine institutionelle Förderung von 65.000 Euro gewährt werden.

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