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Polizei Münster warnt vor Schnee und Eis bedeckten Front- Heck- und Seitenscheiben sowie schlecht erkennbaren Fußgängern

Münster (ots) – Viele Autofahrer, die ihren PKW auch während der Wintertage draußen parken müssen, befreien ihr Auto leider nur unzureichend von Schnee und Eis. Der Einsatz von Scheibenwischer der eigenen fünf bis zehn warmen Finger um ein „kleines Guckloch“ frei kratzen reicht nicht aus, sicher durch den Straßenverkehr zu fahren. Insbesondere die hinteren Seitenscheiben werden bei dieser Reinigungsaktion leider oftmals komplett vernachlässigt. Mit andern Worten, beim Abbiegen werden Fußgänger, insbesondere Schulkinder und Radfahrer gar nicht oder zu spät gesehen. „Ein mangelhafter Schulterblick, der ohnehin schon eine der häufigsten Unfallursachen darstellt“ erklärt Udo Weiss, Leiter der Direktion Verkehr beim PP Münster “ Die Verpflichtung zur freien Sicht und zum Schulterblick hat jeder Fahrzeugführer, eine Missachtung kostet ein saftiges Verwarnungsgeld.“ Vor Fahrtantritt sollten Autofahrer grundsätzlich neben Front- Heck- und Seitenscheiben auch immer das Dach von Schnee und Eis befreien.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei auch Fußgänger, die in der dunklen Jahreszeit oft schlecht erkennbar sind und beim Überqueren von Straßen übersehen werden. Ein Für PKW-Fahrer sind Fußgänger im Umfeld von 15 m vor und hinter einer Fußgängerquerung in einem Blickschatten und verstärkt durch die Dunkelheit nicht erkennbar. Daher der dringende Appell von Herrn Weiss: „Nutzen Sie als Fußgänger die Fußgängerquerungen und gehen Sie nicht davon aus, dass der PKW-Fahrer das sieht, was ich als Fußgänger sehe oder glaube zu sehen. Bei 50 km/h fährt eine PKW-Fahrer 14 m in der Sekunde. Diese Sekunde braucht er als Schrecksekunde, in denen nichts, aber auch gar nichts geschieht. Alte Westfalen kennen die Weisheit: Pass up, Winachten geiht de Dübel up Stelzen. Das ist richtig, nur werden die Stelzen durch eigenes Tun häufig erst in Gang gesetzt.“

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