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Besonders bei Angehörigen der Länder im Nahen Osten und Nordafrika ist der Konsum von „Khat“ beliebt. Khat fällt in Deutschland unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes.
Zur Information:
Khat ist ein Baum, der fünf bis acht Meter hoch werden kann und in unseren Breiten nicht wächst. Der Wirkstoff Ephedrin ist hinsichtlich seiner berauschenden Wirkung mit Amphetamin und teilweise auch mit Cannabisprodukten vergleichbar. Der Wirkstoffgehalt ist in den frischen Blättern, die zerkaut werden, am höchsten. Für eine berauschende Tagesdosis benötigt man etwa 300-500 Gramm Blätter. Die Khatblätter mit Stängel werden gebunden und die Blätter zerkaut.
Es ist also eine ziemliche Logistik erforderlich, um den Stammkonsumenten- vorwiegend aus den oben bezeichneten Ländern- auch in unseren Breiten den Khatkonsum zu ermöglichen. Die Pflanzenteile werden -als Gemüse unauffällig deklariert- mit dem Flugzeug aus dem Nahen Osten eingeschmuggelt und in „Salatkisten“ an die Drogenkonsumenten weiter verkauft. Khat hat ein hohes Suchtpotenzial und macht vorwiegend psychisch abhängig.