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Landgericht Kleve: Mordanklage gegen 16-jährigen Schüler

Ein 16-jähriger Schüler muss sich seit heute (24.11.10) wegen Mordes an einem Obdachlosen in Moers vor Gericht verantworten. Er soll dem sehbehinderten Mann im Mai d.J.  in Kamp-Lintfort den Schädel zertrümmert haben. Xtranews berichtete.

Der Jugendliche betrat den Gerichtssaal in Handschellen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Jugendhaft. Die Mutter des Opfers tritt als Nebenklägerin auf. Das schwerbehinderte Opfer hatte zur Tatzeit noch vergeblich versucht, seinen Angreifer mit seinem Handy zu filmen und dabei aber einen Wortwechsel aufgenommen, bevor sein Handy zerstört wurde. Der Prozess des Landgerichts Kleve findet in Moers aufgrund des jungen Alters  des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Angehörige beschrieben das Opfer, das in einem Auto auf einem Parkplatz lebte, seine Wohnung in Duisburg war ausgebrannt , als sehr friedlich . „Das war ein ganz, ganz netter Mensch. Er war auch immer nett zu den Jugendlichen, obwohl ihm früher schon mal welche das Nasenbein gebrochen haben“, sagte eine Angehörige des Opfers, welche den Prozess verfolgt. Details zum weiteren Prozessverlauf nannte das Gericht zunächst nicht.

Bei der Polizei hatte der wegen Gewaltdelikt vorbestrafte Schüler die Tat gestanden. Ein weiterer Jugendlicher ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, zwei weitere tatbeteiligte Jugendliche wegen Sachbeschädigung.  An der Tat waren sie damals alle beteiligt.  Die vier Jugendlichen hatten im Polizeiverhör ausgesagt, dass sie aus Langeweile den Obdachlosen ärgern wollten. Allerdings artete es dann in die brutale Tat des nunmehr angeklagten 16-jährigen aus.

Zur Tat selbst zitieren wir aus unserem Artikel v. 28.5.2010:

Die vier Jugendlichen schuckelten Klaus B.´s Auto durch, schlugen und traten gegen das Fahrzeug und rissen die Autokennzeichen ab. Die beiden 17-jährigen Schüler hatten alsbald von diesem Treiben genug und entfernten sich gänzlich vom Tatort. Etwas später beendete dann auch einer der beiden 16-Jährigen seine unmittelbare Beteiligung am Tatgeschehen.
Als nämlich der ebenfalls 16-jährige Hauptbeschuldigte auf das Auto gesprungen sei, habe sich der betreffende Jugendliche abseits begeben und den weiteren Tathergang aus einer gewissen Entfernung verfolgt. Der mutmaßliche Haupttäter, ein Schüler jugoslawischer Abstammung, habe daraufhin die Heckscheibe des Wagens eingeschlagen, um Klaus B. zunächst verbal und dann auch physisch massiv zu attackieren.

Für die Urteilsfindung sind fünf Verhandlungstage  angesetzt. Das Urteil soll am 20. Dezember verkündet werden.

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