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Mieterbund: Kürzungen bei Wohngeld, Städtebauförderung und energetischer Modernisierung falsch und widersprüchlich

(ddp direct) (dmb) „Streichen und verschlechtern ist das aktuelle Motto der Bundesregierung beim Mietrecht und in der Wohnungspolitik. Die Regelungen des geplanten Mietrechtsänderungsgesetzes sind zum großen Teil unnötig, unausgegoren und einseitig“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, auf einer Pressekonferenz in Saarbrücken. „Die von der Bundesregierung beschlossenen drastischen Kürzungen bei Wohngeld, Städtebauförderung und dem Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung sind falsch, ungerecht und widersprüchlich.“

Mietrecht und Gebäudesanierung

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sind die Ziele der Bundesregierung – Verdoppelung der energetischen Modernisierungsrate von jährlich 1 Prozent auf 2 Prozent und die drastische Reduzierung des Wärmeverbrauchs stufenweise bis 2050 – alternativlos. Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten kritisierte aber, dass die Bundesregierung offensichtlich kein Konzept und keinen Plan habe, wie diese Ziele denn erreicht werden könnten. Es gibt weder ordnungspolitische Vorgaben noch Sanktionen und eine höhere öffentliche Förderung als bisher ist ebenfalls nicht vorgesehen, im Gegenteil.

Siebenkotten: „Ohne umfassende öffentliche Förderung ist das Energiekonzept zum Scheitern verurteilt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss zumindest auf dem Niveau des Vorjahres fortgeführt werden. Nur so können Modernisierungsanreize für Eigentümer gesetzt werden, nur so bleiben künftige Miete bezahlbar.

Der Mieterbund-Direktor betonte, dass Mietrechtsverschlechterungen, wie sie jetzt von der Bundesregierung geplant werden, keine Ersatz für öffentliche Förderungen sind.

Siebenkotten: „Wir brauchen keine zusätzlichen Mieterhöhungsspielräume für Vermieter, denn schon nach geltendem Recht können Vermieter heute 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Bei Investitionen von beispielsweise 20.000 Euro für eine 70 Quadratmeter große Wohnung verteuert sich deswegen die Miete um 180 Euro im Monat. Selbst wenn die Heizkosten aufgrund der Modernisierung um die Hälfte sinken, steigen die Mietkosten für den Mieter ‚unter dem Strich‘ um 140 Euro im Monat. Das ist nicht bezahlbar.“

Daneben will die Bundesregierung das Mietminderungsrecht bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen beschneiden. Der Modernisierungsbegriff soll neu definiert und erweitert werden. Auch Maßnahmen, die nicht zu niedrigeren Heizkosten führen, aber aus Umweltgründen sinnvoll sind, sollen Mieter dann als Modernisierung dulden und bezahlen müssen. Außerdem ist vorgesehen, die Duldungspflichten zu erweitern und „formale Hürden“ bei der Modernisierung abzusenken.

Siebenkotten: „Diese Mietrechtsänderungen sind zum einen völlig unnötig, zum anderen extrem einseitig. Mit der Einschränkung des Mietminderungsrechts beispielsweise wird keine energetische Modernisierung angestoßen oder erleichtert. Durch die Erweiterung des Modernisierungsbegriffs droht die Gefahr, dass nur Mieter für die Klima- und Umweltschutzziele der Bundesregierung zahlen müssen. Das ist völlig unakzeptabel.“

Mietrecht und „Mietnomaden“

Zur „Bekämpfung des Mietnomadentums“ plant die Bundesregierung einen neuen Kündigungstatbestand. Danach soll der Vermieter fristlos kündigen dürfen, wenn der Mieter mit seiner Kautionszahlung in Verzug, das heißt im Rückstand, ist.

Siebenkotten: „Neue Kündigungstatbestände sind überflüssig. Hierdurch wird nicht ein Mietnomadenfall verhindert. Schon nach geltendem Recht können Mietnomaden, die die Miete nicht zahlen, fristlos gekündigt werden. Wenn sie von vorn herein beabsichtigen, keine Miete zu zahlen, sind sie Betrüger, ihnen droht eine Freiheitsstrafe. Das Problem der ‚1.000 Mietnomaden-Fälle‘ im Jahr ist, dass Vermieter viele Monate warten müssen, bis die Gerichte über die Kündigung und die Räumung der Wohnung entschieden haben. Hier muss der Hebel angesetzt werden, beispielsweise wie vorgeschlagen bei der gesetzlichen Kodifizierung der so genannten ‚Berliner Räumung‘, aber nicht im Mietrecht.“

Wohnungspolitik

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung ist falsch und widersprüchlich:

* Sie erklärt die energetische Gebäudesanierung zu einem zentralen Bestandteil ihres Konzepts zum Klimaschutz und streicht die Fördermittel, zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, drastisch zusammen.
* Sie verkündet stolz die Erfolge der Städtebauförderung, initiiert eine Kampagne „Weißbuch Innenstadt – Starke Zentren für unsere Städte und Gemeinden“ und beschließt die Kürzung der Städtebauförderung um 50 Prozent.
* Sie hält Wohngeld für einen unverzichtbaren und zentralen Bestandteil der Wohnungs- und Mietenpolitik, lobt dessen ‚Treffsicherheit‘ und kürzt das Wohngeld um 100 Millionen Euro.

Städtebauförderung

Die Bundesregierung will die Mittel für die Städtebauförderung halbieren, das heißt um 305 Millionen Euro kürzen, möglicherweise – so Andeutungen aus dem Bauministerium – nur um 150 Millionen Euro. Betroffen von diesen Plänen sind die Programme Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und Stadtumbau West. Die Kürzungspläne werden nicht nur von den betroffenen Städten abgelehnt, auch die Bauminister der Länder haben die Kürzung der Städtebauförderung scharf und einstimmig kritisiert.

Mieterbund-Direktor Siebenkotten: „Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung sind kurzsichtig und doppelt falsch. Zum einen werden bewährte Instrumente zur Sicherung bezahlbaren Wohnens, zur sozialen Stadtentwicklung und zum Erhalt sozialer Durchmischung von Wohngebieten an die Wand gefahren. Zum anderen fallen Investitionen nicht nur in Höhe der gekürzten Bundesmittel weg. Die Städtebauförderung wird durch die Länder und Kommunen komplementär finanziert, so dass künftig auch diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig löst 1 Euro Städtebauförderung 8 Euro Folgeinvestitionen aus. Das bedeutet, die Städtebauförderung ist ein hocheffektives Investitionsprogramm, schafft Arbeitsplätze und führt zu höheren Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen auf Seiten des Bundes. Die Kürzung macht auch ökonomisch keinen Sinn.“

Wohngeld

Die Bundesregierung will den Bundesanteil für das Wohngeld um 100 bis 130 Millionen Euro kürzen. Die erst 2009 eingeführte Heizkostenkomponente soll ersatzlos gestrichen werden. Für die 800.000 Wohngeldempfänger-Haushalte in Deutschland kann dies zu monatlichen Kürzungen zwischen 10 und 30 Euro führen.

Siebenkotten: „Die geplanten Wohngeldkürzungen treffen ausgerechnet die einkommens-schwächsten Haushalte in Deutschland, insbesondere Rentner-Haushalte und Geringverdiener. Es ist in einem hohen Maße ungerecht, wenn Einpersonenhaushalten mit einem Durchschnittseinkommen von 583 Euro oder Zweipersonenhaushalten mit durchschnittlich 765 Euro ein Teil des staatlichen Zuschusses zum Wohnen gekürzt wird. Diese Haushalte zahlen heute schon 40 bis 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete. Ihnen muss geholfen werden, hier gibt es keine Einsparpotenziale.“

Die Bundesregierung will diese Wohngeldkürzungen ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft setzen. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes muss die Länderkammer dagegen eingeschaltet werden.

Siebenkotten: „Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Bis heute sind alle Wohngeldgesetze durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Außerdem drohen den Kommunen spürbare Mehrausgaben über ALG II, wenn das Wohngeld tatsächlich gekürzt wird. Gesetze, die die Länder unmittelbar tangieren und die Kommunen finanziell belasten, müssen aus rechtlichen und politischen Gründen im Bundesrat beraten werden.“

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