Der Bereich im 250-Meter-Umkreis um die Fundstelle muss am Entschärfungstag bis 10 Uhr geräumt werden. In dem Bereich 250 Meter bis 500 Meter um den Fundort (Sicherheitszone) ist aus Sicherheitsgründen ein zivilschutzmäßiges Verhalten notwendig.
Die Evakuierungszone ist unbewohnt. In der Sicherheitszone liegt lediglich ein Reitstall und ein Teil eines Golfplatzes.
Betroffen von der Entschärfung sind allerdings die BAB 59, die BAB 525 sowie B 288 im Bereich des Autobahnkreuzes Duisburg-Süd. Nähere Angaben zur Sperrung dort werden morgen bekannt gegeben.