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DGB für einen besseren Mutterschutz: Normen der Internationalen Arbeitsorganisation müssen auch für die Europäische Union gelten

Quelle: DGB

„Wir fordern die deutschen ParlamentarierInnen im Europaparlament auf, mit ihren Stimmen einem besseren Mutterschutz zum Durchbruch zu verhelfen: Sie sollten sich der Forderung, die Mutterschutzfristen von 14 auf 18 Wochen auszuweiten, anschließen“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Montag in Berlin, anlässlich der bevorstehenden Abstimmung im Europaparlament zur Revision der Mutterschutzrichtlinie. Die vorliegenden Änderungen des Beschäftigungsausschusses zu einem 18-wöchigen Mutterschutz sind ein richtiger und notwendiger Kompromiss, der den Vorschlag der EU-Kommission stützt.

„Wenn die Anpassung jetzt nicht gelingt, wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Das ist unverantwortlich“, sagte Ingrid Sehrbrock. Eine Schutzfrist von 18 Wochen entspricht der seit dem Jahr 2000 geltenden Norm der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf. Europa würde mit diesem Schritt die notwendige Anpassung an diesen Mindeststandard endlich vollziehen. Eine solche Ausweitung hätte nur in wenigen europäischen Staaten Auswirkungen, da die Fristen in vielen Ländern bereits jetzt länger als 14 Wochen sind (z. B. Spanien, Frankreich). Deutschland wäre davon direkt betroffen und müsste seine Fristen um vier Wochen anheben.

Der DGB geht davon aus, dass die nationale Umsetzung dieser neuen Norm in Verbindung mit der in Deutschland bestehenden Umlagefinanzierung erfolgen würde und somit keinerlei finanzielle Verschlechterung für die Frauen mit sich brächte.

„Ein verbesserter Mutterschutz in Europa setzt in Zeiten heftiger Kontroversen um den demografischen Wandel ein deutliches Zeichen für einen sozialen und arbeitsrechtlichen Fortschritt in Europa, der in Verbindung stehen muss mit der Stärkung der partnerschaftlichen Aufteilung von Arbeits- und Familienzeiten in den Familien. Die bereits im letzten Jahr erfolgte Revision des europäischen Elternurlaubs bietet ausreichend Gelegenheit diese Aspekte bei der nationalen Umsetzung miteinander in Einklang zu bringen“, so Ingrid Sehrbrock weiter.

Der letzte DGB Bundeskongress im Mai 2010 hatte sich nach engagierten Diskussionen eindeutig in diesem Sinne positioniert.

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