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Cyber-Grooming: Strafrechtler lehnen Strafverschärfung ab

Führende Strafrechtler stehen einer Ausweitung der Strafvorschriften zur Kontaktanbahnung zwischen Pädophilen und Kindern im Internet skeptisch gegenüber, so der Spiegel in einer Vorabmeldung für sein am Montag erscheinendes Magazin. Neben anderen hatte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) Nachbesserungen gefordert. "Von bestehenden Schutzlücken kann aber keine Rede teen sein", sagt der Hallenser Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski. Das "Cyber-Grooming", also die sexuell motivierte Kontaktanbahnung zu Kindern über Internetdienste, sei bereits jetzt strafrechtlich erfasst; dabei drohten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Auch Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, hält "aus rechtlichen und praktischen Gründen" wenig von Verschärfungen. Zurückhaltung sei schon deshalb geboten, sagt der Konstanzer Strafrechtler Jörg Eisele, weil es um bloße Vorbereitungshandlungen gehe; schon im geltenden Recht gebe es eine solche "extreme Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes" wie sonst nicht einmal bei Mord. Bereits jetzt sei "rational kaum nachvollziehbar", sagt Fischer, dass die versuchte Verabredung im Internet mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werde, die "tatsächliche Verabredung unter Anwesenden" in der wirklichen Welt aber straflos sei. Auch Renzikowski meint: "Das Hauptproblem sind nicht die Internetkontakte, sondern die Reitlehrer und die Verwandten." Die Debatte um eine Ausweitung der Strafvorschriften wurde ausgelöst durch die Fernsehreihe "Tatort Internet" auf RTL 2 mit Stephanie zu Guttenberg, der Frau des Bundesverteidigungsministers, Karl-Theodor zu Guttenberg "Die Diskussion geht am eigentlichen Problem vorbei", sagt Eisele. "Da hat man eine Sendung gemacht, ohne vernünftig juristisch zu recherchieren."

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