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Hartz IV: Nie wieder „Hol mir ma ne Flasche Bier“!

Brigitte Vallenthin, Hartz-4-Plattform

Presseerklärung der Hartz-4-Plattform zum ALG-II-Referentenentwurf der Bundesregierung

Ursula von der Leyens „Milchmädchen“-Rechnung zu Hartz IV / Schäuble hat gewonnen: 15% statt 20% der Ärmsten als „Berechnungsgrundlage“

„Die monatelange Leyen-Spiel-Show mit Höhepunkt bei Anne Wills Sonntag-Abend-Gute-Nacht-Talk,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker fest, „war wieder einmal ein erbärmliches Armutszeugnis von abgehobener Politik – meilenweit entfernt von jeder angemessenen Sachlichkeit oder gar Realitätsnähe.

Am gestrigen Abend wurde erneut mehrheitlich das Lied von alkoholisierten Sozialschmarotzern gesungen, die ihre Kinder vernachlässigen und auch noch andere für sich arbeiten lassen. Das war einfach nur schäbig und beleidigend,“ so Brigitte Vallenthin. „Da kam Gasprom-Gerhards Geist aus der Flasche.“ Wo blieb die ausgewogene Berichterstattung fragt sich die Hartz4-Plattform? Und wo die paritätische Besetzung dieses Plauderkreises? Erneut blieb sie auf der Strecke! Die Betroffenen wurden gar nicht erst zugelassen. So war der einzig wahre Satz an diesem Abend – auch wenn es sonst schwer fällt, seine Meinung zu teilen – der von Spiegel-Redakteur Jan Fleischhauer: „Wir Sechs, die wir hier sitzen, verdienen alle soviel, wie 98% der Bevölkerung nicht“.

Womit er richtiger Weise sagen wollte: es saßen wieder mal die beisammen, die von der Sache nicht die geringste Ahnung hatten. “Um genauer zu erfahren, was die Berliner Kabinettsrunde da auskungelte, muss man in die so genannte Transparenz schauen, die die Arbeitsministerin ins Internet gestellt hat. Beispielsweise in den Entwurf des „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“. Da fällt es einem wie Schuppen von den Augen: Was Ursula von der Leyen „stabil halten“ des Regelsatzes nennt, ist in Wahrheit ein statistischer Taschenspielertrick.  Statt 20% – wie bislang – nahm sie einfach mal nur 15% der Ärmsten als„Berechnungsgrundlage“. Auf diese Weise konnte sie Finanzminister Schäubles, Ministerpräsident Seehofers und Bundeskanzlerin Merkels Wunsch erfüllen: keine Erhöhung des Eckregelsatzes vonHartz IV!

In § 4 heißt es nämlich mit ausgefeilter Wortklauberei: „Die jeweilige Ausgangsstichprobe umfasst mindestens ein Fünftel der Gesamtzahl der Einpersonen- und Familienhaushalte, so dass nach Herausnahme der Haushalte nach § 3 Absatz 1“ das sind diejenigen, die Transferleistungen beziehen, „von den Einpersonenhaushalten nach § 2 Nr. 1 die unteren 15 vom Hundert der Haushalte (…)als Referenzhaushalte verbleiben.  “Und bei den Kinderregelsätzen wurde erneut nur „ins Blaue“ geschätzt. Die Gesetzesbegründung gibt das auch noch zu:„Eine Aufteilung der Verbrauchsausgaben auf das Kind und die Erwachsenen (…) ist (…) nicht möglich.“ Folglich heißt es weiter, dass „nur eine normative Festlegung für die Verteilung der Haushaltsausgaben auf Erwachsene und Kind (…) möglich“ ist. Bezogen auf den Ausgangsregelsatz von 345 € kann man das Ergebnis der einzelnen Regelsatz-Abteilungen auf einen kurzen Nenner bringen: Weniger Essen und Trinken (-4,25), Kleidung und Schuhe (-3,86) und Gaststättenbesuche (- 2,90) – dafür Internet-Surfen & CO. (+9,59) sowie ein wenig mehr für Wohnung und Strom (+ 4,32), fürs Busfahren (+ 3,58), Gesundheit mit abgespeckter Praxisgebühr (+ 2,38) sowie ein Aufschlag für den Gemischtwarenladen von Körperpflege bis Finanzdienstleistungen (+ 6,37).

Wenn es tatsächlich die Ausgaben sind, von denen ausgegangen wurde – was noch zu beweisen sein wird – so ist klar, dass gestiegene Energie, ÖPNV- und Gesundheitskosten dort mehr in die Portmonees der Ärmsten gegriffen haben und sie dafür notgedrungen weniger Geld für Essen und Kleidung ausgeben konnten. „Offen bleibt allerdings die Frage,“ so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker,“:  ist das aber das „menschenwürdige Existenzminimum“, das das Bundesverfassungsgericht gefordert hat? Und glaubt die Bundesregierung wirklich, dass die Richter in Karlsruhe es ihr durchgehen lassen werden, wenn sie die Kinderregelsätze abermals ins Blaue geschätzt hat und diese obendrein laut Gesetz auch noch für kommende Erhöhungen des Eckregelsatzes eingefroren hat?“

Wiesbaden, 27. September 2010

Brigitte Vallenthin/ Presse Hartz4-Plattform

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