Nach der jetzt getroffenen Einigung darf xtranews die Unterlagen wieder vollständig veröffentlichen. Es müssen lediglich Personen- und Kontaktdaten städtischer Mitarbeiter geschwärzt sein.
Die Stadt Duisburg erklärt in dem Vergleich ausdrücklich, dass sie keine Rechte mehr aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Duisburg herleitet. In dieser Verfügung, die auf Urheberrechtsverletzungen gestützt war, wurde xtranews jede Veröffentlichung der Dokumente untersagt.
An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal für die großartige Unterstützung bedanken. Ohne die vielen Spenden wäre es uns nicht möglich gewesen uns gegen die “Urheberechtsverletzung” zur Wehr zu setzen.