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Duisburg: Greulich düpiert Bürgerinitiative

greulich Am 20.8 nahm Stadtdirektor Peter Greulich über 10.000 Unterschriften Duisburger Bürger für die Abwahl des Oberbürgermeisters Adolf Sauerland, aus den Händen des Initiators Werner Hüsken entgegen. Laut dem Medienportal “derwesten” äußerte sich Greulich über die in drei Wochen gesammelten Unterschriften mit den Worten „mäßig“ , wobei er wohl vergaß, dass dies nur unwesentlich weniger Stimmen waren, die die Grünen in Duisburg bei der letzten Kommunalwahl bekommen haben (13920 Stimmen).

Doch lassen wir die unbedarfte Äußerung beiseite und schauen uns heute mal an, was Greulich aus den Unterschriften gemacht hat.

In der Ratsvorlage für die Sitzung am 06.09 befindet sich auf der Agenda unter Punkt eins: “Einwohnerantrag gem. § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONRW) zur Abwahl/Abberufung der politisch Verantwortlichen an der Loveparade-Tragödie”, was nichts anderes ist als die Behandlung der Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative unter Federführung von Hüsken. In dem angehängten PDF kann der surfende Bürger dann die Wertung von Dr. Peter Greulich einsehen:

Der Einwohnerantrag ist nicht zulässig im Sinne des § 25 GONRW.

Das Instrument des Einwohnerantrags nach § 25 GONRW gibt Einwohnerinnen und
Einwohnern die Möglichkeit, den Rat zu zwingen, über eine bestimmte Angelegenheit, für die
er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden.
Die Abwahl des Oberbürgermeisters einzuleiten ist jedoch kein zulässiger Gegenstand eines
Einwohnerantrags. Wäre es zulässig, über einen Einwohnerantrag die Einleitung der Abwahl
eines Oberbürgermeisters zum Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Rates der
Stadt zu machen, so wäre dies ein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 66
GONRW, in dem die Einleitung des Abwahlverfahrens geregelt ist.

 

Da fragt man sich natürlich warum Greulich die Bürgerinitiative bei Wind und Wetter hat Unterschriften sammeln lassen und nicht auf dem kurzen Dienstweg versucht hat, die Verantwortlichen auf diesen Paragraphen hinzuweisen.

Nach diesem Schlag ins Gesicht der Duisburger Bürger haben wir den Initiator der Bürgerinitiative Werner Hüsken befragt, wie er sich fühlt und die Lage einschätzt. Kurzfristig äußerte sich Hüsken wie folgt:

Meine Stimmung ist nicht wichtig.
Mein Eindruck ist, allerdings ohne das derzeit rechtlich exakt einschätzen zu können:
Die Ratsmitglieder werden sich hoffentlich nicht von der Verwaltung ihr Abstimmungsverhalten vorschreiben lassen.
Es ist dem Souverän unserer Stadt, dem Rat freigestellt, den Antrag inhaltlich zu diskutieren. Hierzu ist die Einschätzung der rechtlichen Zulässigkeit erforderlich. Und zwar mit 50% der Ratsmitglieder. Dies sollte angesichts der Bedeutung dieses Antrages für die Mehrheit der Bevölkerung Duisburgs eigentlich das Anliegen aller Ratsmitglieder sein. Ich zumindest baue darauf.

 

Foto: Stadt Duisburg

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