Madl hatte jahrelang eine Wahlkreismitarbeiterin in Vollzeit angestellt, die gleichzeitig einen Vollzeitjob als Personalchefin der Verwaltungsgemeinschaft Nördlicher Saalkreis in Löbejün hat. Madl ist dort auch ehrenamtlicher Bürgermeister. „Diese zwei Arbeitsverhältnisse waren für das Bundesparteigericht in seiner Urteilsfindung ausschlaggebend, es ist zu der Auffassung gelangt, dass Madl auf diese Weise zur Verschwendung öffentlicher Gelder beigetragen hat“, sagte CDU-Anwalt Jürgen Gemmer.
Da Madl auf CDU-Ticket ein Landtagsmandat erhalten habe, sei der Vorwurf des parteischädigenden Verhaltens in besonders schwerem Fall gerechtfertigt, so Gemmer. CDU-Landeschef Thomas Webel reagierte der Zeitung zufolge erleichtert: „Das Urteil ist nicht nur gut für die CDU, sondern für alle Landtagsabgeordneten, die durch die Affäre unter Generalverdacht standen“, so Webel.