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Loveparade-Gutachten: Die Sache mit den Fluchtwegen

Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG

Nachdem gestern Abend Adolf Sauerland zur besten Sendezeit erklären durfte, dass er das eigentliche Opfer der Tragödie vom 24. Juli ist, veröffentlichen wir heute 3 weitere Dokumente aus den Anlagen des Gutachten der Frau Dr. Jasper.

Aus den heutigen Anlagen geht unserer Meinung nach hervor, dass nicht nur vorhersehbar war, welche Risiken die Stadt eingeht, sondern das sie wissentlich die Risiken in Kauf genommen hat – mit den schlimmst-möglichen Folgen:

  1. Anlage 25 – Dressler: Hier wird deutlich, dass noch Mitte Juni 2010 Lopavent sich massiv gegen die Sicherheitsanforderungen stellte. In diesem Dokument verweigert der zuständige Mitarbeiter der Stadt, eben Herr Dressler, per handschriftlichem Vermerk, die Verantwortung zu übernehmen. Lopavent ist nach wie vor der Meinung, eigene Vorstellungen, insbesondere über die Fluchtwege, über geltendes Recht stellen zu können. Mit der Absage des Herrn Dressler sollte die Stadtspitze, allem voran der Oberbürgermeister, so massiv die Alarmglocken schrillen hören, dass eine Zusage nicht möglich ist.
  2. Anlage 34 – Genehmigung Unterschreitung Fluchtwege: Leider jedoch hindert das die Stadt Duisburg nicht, knapp einen Monat später die notwendige Genehmigung zu erteilen. Erschreckender Weise sogar unter Bruch geltenden Rechts, weil man explizit eine „Abweichung“ von Vorschriften genehmigt. In wie weit eine solche Genehmigung einer Ausnahme überhaupt zulässig ist, mögen Rechtswissenschaftler ermitteln. Fest steht jedoch, dass mit dieser Ausnahme für Lopavent die letzte Hürde gefallen ist.
  3. Anlage 39 – Aktenvermerk Schließung: Dieser kurze Aktenvermerk zeigt, in welcher Ausweg-losen Situation sich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst befinden. Und wie fatal letztlich die Entscheidung gewesen ist, nur eine der beiden Rampen zu verwenden – und diese nicht wie ursprünglich geplant in der Mitte zu unterteilen, damit kommende und gehende Gäste sich nicht gegenüber stehen.
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