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BITKOM warnt vor Zwangsabgabe zugunsten der Presseverlage

 

Die deutschen Presseverlage fordern die Einführung eines sog. urheberrechtlichen Leistungsschutzrechts in Form eine Pauschalabgabe auf alle gewerblich genutzten Computer und Smartphones. Sie wollen außerdem an den Werbeeinnahmen von News-Aggregatoren und Social Networks beteiligt werden. Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern.
Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend. Die Forderungen nach dem entsprechenden Schutz werden erhoben, obwohl ein Marktversagen oder eklatante Rechtsschutzlücken nicht belegt wurden.

BITKOM erwartet eine ergebnisoffene Diskussion im Anhörungsprozess, da die Diskussion bislang ausschließlich von der Verleger- und Gewerkschaftsseite geführt wurde und drittbetroffene Parteien keine Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten haben. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

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