Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend. Die Forderungen nach dem entsprechenden Schutz werden erhoben, obwohl ein Marktversagen oder eklatante Rechtsschutzlücken nicht belegt wurden.
BITKOM erwartet eine ergebnisoffene Diskussion im Anhörungsprozess, da die Diskussion bislang ausschließlich von der Verleger- und Gewerkschaftsseite geführt wurde und drittbetroffene Parteien keine Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten haben. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.