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Senioren am Steuer

 

 

 

 

Gestern Abend wurde erneut ein Kind in Duisburg von einem Auto angefahren und lebensgefährlich verletzt. Ein 4jähriges Mädchen aus Hochfeld wurde im Bereich des Kopfes durch einen Vorderreifen überrollt. Trotz einer Notoperation besteht akute Lebensgefahr. Furchtbar. Es ist zu hoffen, dass es für dieses Mädchen besser ausgeht als für Cansu aus Rheinhausen-Bergheim!
In Hochfeld saß kein 81-Jähriger am Steuer, sondern ein 24-Jähriger. In einem flotten PKW BMW X5. Haben sich damit die in Folge des Unfalls in Rheinhausen erhobenen Forderungen – z.B. von Kommentatoren auf „der Westen“, aber auch von mir – nach einem Führerschein-Eignungstest für Senioren erledigt?

Keineswegs. Schon diese beiden Unfälle in Duisburg unterscheiden sich nämlich ganz erheblich voneinander. Während die verstorbene Cansu aus Bergheim ordnungsgemäß bei Grün die Straße überquerte, saß die 4-Jährige, wie es im Polizeibericht heißt, im Bereich der Parkbucht auf dem Boden.
Allein damit ist eine eventuelle schuldhafte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, die gegebenenfalls ein Richter feststellen müsste. Zeugen berichten, der junge Mann habe in Schrittgeschwindigkeit einparken wollen. Und dass beim Einparken in eine Parklücke, wenn dort ein Kleinkind spielt, nicht von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann, meine ich schon jetzt sagen zu können.
Und noch ein Unterschied: während Zeugenaussagen zufolge beim älteren Herrn in Rheinhausen kein Schuldbewusstsein vorgelegen habe, packte der junge Mann in Hochfeld das schwerstverletzte Kind sofort in sein Auto und fuhr es zum nächsten Krankenhaus.

Nein, mir geht es nicht darum, den älteren Herrn zu verteufeln und den jungen Mann zum Heiligen zu stilisieren. Der 81-Jährige stand unter Schock, und der 24-Jährige hat nur das getan, was unter diesen Umständen erwartet werden muss. Außerdem wäre es absolut unzulässig, die beiden als typische Vertreter ihrer Generation darzustellen. Den 81-Jährige nicht – das wäre nun wirklich altenfeindlich. Leider auch den 24-Jährigen nicht. Ob ihn nun an dieser Tragödie irgendeine Schuld getroffen hat oder nicht: danach hat er sich vorbildlich verhalten!
Es kann sowieso nicht darum gehen, die unterschiedlichen Generationen gegeneinander auszuspielen. Es kann nur darum gehen, nüchtern – also wenn man das Entsetzen einigermaßen verdaut hat – die Tatsachen zu sehen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.
Und wenn man schon die 18- bis 24-Jährigen meint, mit den Senioren vergleichen zu müssen, dann spricht die Unfallstatistik eine klare Sprache: die Jungen sind am Steuer deutlich gefährlicher als die Alten. Zwar ist die Zahl der von den 18- bis 24-Jährigen verursachten Unfälle etwa gleich hoch wie die der von den über 65-Jährigen verursachten; doch haben wir es bei den Senioren freilich mit einer ungleich größeren Menschengruppe zu tun.

Nur: der Verweis auf das von den jugendlichen Fahranfängern ausgehende hohe Unfallrisiko geht vollkommen an der Sache vorbei, wenn über das von den Rentnern ausgehende Risiko gesprochen werden muss. Und darüber muss gesprochen werden!
Während nämlich die Verkehrsunfälle – auch die mit Todesfolge – (Norbert Elias zufolge übrigens ein zentraler „Zivilisationsindikator“) in der Tendenz zurückgehen, nehmen die von den über 65-Jährigen verursachten stark zu. Relativ, was mit der höheren Verkehrsdichte und dem steigenden Durchschnittsalter dieser Gruppe zu tun haben dürfte), und erst recht absolut; denn die Alten werden mehr.
Es muss also etwas getan werden. Und nochmal: jeglicher Verweis auf die Fahranfänger ist vollkommen irrelevant. Gewiss: auch hier muss etwas getan werden. Aber es wird ja auch etwas getan. Vielleicht nicht genug, doch dürfte es sich von selbst verstehen, dass in dieser Gruppe keine regelmäßigen Seh-, Hör- oder Reaktionstests gebraucht werden. Als sie ihren Führerschein gemacht haben, ist dies alles erledigt worden.

So geht denn auch die in einem Kommentar zu Cansus Unfalltod geäußerte Stellungnahme „Tests ja; aber dann bitteschön für alle“ an der Sache vorbei. Ich werde auch den Verdacht nicht los, dass solch ein „Appell an die Gerechtigkeit“ keineswegs beabsichtigt, die politische Durchsetzbarkeit verbindlicher Tests zu erleichtern, sondern eher das Gegenteil.
Gerechtigkeit heißt Gleiches gleich behandeln, und Ungleiches ungleich behandeln. Es erscheint auch gegenwärtig politisch als kaum durchsetzbar, regelmäßige Seh-, Hör- oder Reaktionstests für ältere Führerscheinbesitzer verbindlich einzuführen. Ein pseudo-gerechter Riesen-Unsinn würde die Chancen gewiss nicht erhöhen.
Aber an solchen verbindlichen Untersuchungen führt kein Weg vorbei. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Erfahrungen, die Müntefering vor elf Jahren mit diesem Vorschlag gemacht hatte, äußerst ernüchternd waren.

In einer Projektarbeit zum Thema „Senioren im Straßenverkehr“, die an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (Abteilung Köln) im Januar 2006 vorgelegt wurde, heißt es dazu:
„Der damalige Bundesverkehrsminister Franz Müntefering (SPD) dachte vor sieben (also heute elf, W.J.) Jahren bereits daran, Senioren den Führerschein bei mangelnder Eignung zu entziehen. Daraufhin brach ein Sturm der Entrüstung los. Der Sozialdemokrat zog kurz vor der Bundestagswahl, den Vorschlag zurück.“
Sie meinen, die Demokratie habe auch ihre Schattenseiten? Mag sein, kann man aber in diesem Fall nicht sagen; denn überall auf der Welt sind regelmäßige Gesundheitsprüfungen für Senioren am Steuer verbindlich vorgeschrieben. Nur in Deutschland nicht.

Sollten Sie sich für das Thema „Senioren im Straßenverkehr“ genauer interessieren, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich diese Studie einmal anzusehen. Auf 232 Seiten werten acht Polizeibeamte umfangreiches statistisches Material aus, das sie in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Köln erhoben haben. Neun Monate lang wurde jeder Verkehrunfall in Köln erfasst und ausgewertet. Im Ergebnis
erscheint nach dem zu Beginn der Arbeit dargestellten altersbedingt auftretenden körperlichen und geistigen Defizite der Menschen eine Gesundheitsuntersuchung ab einem bestimmten Lebensalter sinnvoll. Mit diesen Untersuchungen können altersbedingte Beeinträchtigungen der Sinnesorgane und der geistigen und körperlichen Funktionen, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken erkannt werden und wenn nötig Folgemaßnamen, beispielsweise den Entzug der Fahrerlaubnis ermöglichen.
Auch sollten neben der Gesundheitsüberprüfung Fahrtests für Verkehrsteilnehmer ab 65 Jahren angeboten oder gesetzlich vorgeschrieben werden, damit festgestellt werden kann, ob die Fahrtauglichkeit eingeschränkt ist.

„Einschneidende Veränderungen ab dem 70. bzw. 75. Lebensjahr“ haben die Polizeiforscher festgestellt. Spätestens ab dann muss wirklich eine Gesundheitsüberprüfung gesetzlich vorgeschrieben werden. Auf Einsicht zu hoffen und in Richtung Freiwilligkeit zu denken, wäre völlig illusorisch. Vielmehr ist mit großem Widerstand dieser wachsenden und an den Wahlurnen mit hoher Wahlbeteiligung vertretenen Gruppe zu rechnen. Alten-Bashing? Tatsache ist jedenfalls, Zitat aus der Projektarbeit der Polizei:
Viele der befragten Senioren sind der Meinung, dass sie eine Beratung zur Verkehrssicherheit nicht benötigen. Hinzu kommt eine mangelnde Lernbereitschaft oder auch Lernfähigkeit vieler alter Menschen.
Schreiben die Polizeibeamten. Nicht ich.

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