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Karstadt-Insolvenz: 50 Millionen Euro für Klaus Hubert Görg

Görg

München – 50 Millionen Euro für Klaus Hubert Görg: Diese Summe nennt die Süddeutsche Zeitung (SZ) in einem Bericht über die Vergütung des Karstadt-Insolvenzverwalters. Die Zeitung bezog sich dabei auf Informationen aus Verhandlungskreisen.

Görg hatte das Karstadt-Insolvenzverfahren vor einem Jahr übernommen. Vor einigen Wochen unterzeichnete er einen vorläufigen Kaufvertrag mit dem Investor Nicolas Berggruen, der aber noch über die Höhe der Mieten für die Höhe der Mieten für die Warenhäuser verhandelt.

Das Honorar eines Insolvenzverwalters bemisst sich am Wert der Insolvenzmasse am Tag ihres Weiterverkaufs. Von den ersten 25.000 Euro erhält der Verwalter laut Vergütungsordnung 40 Prozent, danach sinkt der Anteil. Von Beträgen über 50 Millionen Euro hinaus stehen dem Verwalter 0,5 Prozent zu. Hinzu können Zu- und Abschläge kommen, die von der Komplexität des Falles abhängen.

Bevor Görg seine Vergütung erhält, prüft der Gläubigerausschuss die Berechnung. Görg wollte dem Bericht zufolge zur Höhe seines Honorars keine Stellung nehmen. "Dazu sagen wir nichts. Außerdem ist es noch zu früh, um eine Rechnung aufzumachen", sagte Görgs Sprecher der SZ. Die Vergütung orientiert sich am Wert der Insolvenzmasse am Tag der Schlussrechnung.

Der Wissenschaftler und frühere Insolvenzrichter Hans Haarmeyer kritisierte, dass die Vergütung von Insolvenzrichtern allgemein zu wenig erfolgsorientiert sei. "Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen", sagte Haarmeyer der Süddeutschen Zeitung.

Der Experte kritisierte, dass viele Verwalter "Heerscharen von teuren Beratern" in die ihnen anvertrauten Firmen schicken, weil es ihnen entweder selbst an Kenntnissen mangele oder weil sie sich durch Gutachten absichern wollten.

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