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Beschluss des SPD-Parteivorstandes zu Asylpolitik

Der SPD-Parteivorstand hat auf seiner Sitzung am 21. Juni 2010 folgenden Beschluss gefasst:

Die SPD fordert die grundsätzliche Abschaffung der heutigen Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und -bewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer.

Stattdessen sollen Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete verpflichtet sein, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, einem bestimmten Landkreis oder einem bestimmten Bundesland zu nehmen.

Bis die Regelungen im Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz abgeschafft bzw. geändert sind, setzt sich die SPD gemeinsam mit den Genossinnen und Genossen vor Ort in den Bundesländern dafür ein, dass die schon jetzt bestehenden Spielräume, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Geduldeten auszuweiten, offensiv genutzt werden.

Bisher ist es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verwehrt, den ihnen zugewiesenen Landkreis oder die ihnen zugewiesene Stadt ohne behördliche Ausnahmeerlaubnis zu verlassen (§§ 56 Abs. 1 und 85 Nr. 2 Asylverfahrensgesetz). Diese Regelung führt zu einer starken Einschränkung der Freizügigkeit der Betroffenen und oft zu deren weitgehender sozialer Isolation. Freunde und Verwandte können nicht besucht und kulturelle Angebote in anderen Landkreisen und Städten nicht genutzt werden.

Diese Einschränkungen sind auch deshalb stark belastend, weil das obligatorische Ausnahmeverfahren kompliziert und häufig mit Gebühren verbunden ist und zudem meist restriktiv gehandhabt wird. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Diese Situation ist für die Betroffenen kaum erträglich.

Die SPD fordert deshalb die Abschaffung der heute bestehenden räumlichen Beschränkung für Asylbewerber, der so genannten Residenzpflicht. Der Besuch von Verwandten und Freunden, von Theater und Kino muss endlich ohne das Wohlwollen von Behörden, ohne Gebühren und ohne die Gefahr, sich strafbar zu machen, möglich sein!

Stattdessen sollen Asylbewerberinnen und -bewerber verpflichtet sein, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, einem bestimmten Landkreis oder einem bestimmten Bundesland zu nehmen. Für einen weiterhin gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Bundesländer zwischen den Landkreisen oder Kommunen ist dies nötig, da die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich von den Kommunen getragen werden. Ohne eine Wohnort-Regelung ist zu befürchten dass es zu einer besonders hohen finanziellen Belastung der urbanen Ballungszentren kommt. Für eine gerechte Lastenverteilung ist deshalb die Verpflichtung auf einen bestimmten Wohnort verhältnismäßig.

Diese neue Freizügigkeit soll nur bei in der Person des Betroffenen liegenden Gründen, z.B. bei Straftaten oder Unterstützung einer extremistischen Organisation, auch zukünftig eingeschränkt sein.

Auch für Geduldete wollen wir mehr Freizügigkeit! Je nach lokaler Behördenpraxis kann ihr Aufenthalt auch auf den Landkreis oder sogar auf eine bestimmte Gemeinde beschränkt werden (§§ 61 und § 95 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz).

Viele Geduldete sind schon seit Jahren und vor allem unverschuldet an der Ausreise gehindert. Klares Ziel der SPD bleibt daher die Abschaffung der Kettenduldungen. Wer längere Zeit unverschuldet an der Ausreise gehindert ist, soll eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Auch das würde den Kreis der Betroffenen deutlich verringern.

Solange diese prekäre Kettenduldungs-Praxis allerdings fortgeführt wird, wollen wir, dass die unzumutbaren Beschränkungen der Freizügigkeit beseitigt werden! Wie Asylsuchende sollen Geduldete lediglich verpflichtet sein, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, einem bestimmten Landkreis oder einem bestimmten Bundesland zu nehmen. Damit erreichen wir, dass tausenden Menschen aus einer mitunter jahrelangen und für sie kaum erträglichen örtlichen und sozialen Isolation herausgeholfen werden kann. Diese neue Freizügigkeit soll zukünftig nur bei in der Person des Betroffenen liegenden Gründen eingeschränkt sein, so bei Straftaten, bei Unterstützung einer extremistischen Organisation, bei falschen Angaben zur Identität oder fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung.

Bis die hier betreffenden Regelungen im Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz abgeschafft bzw. geändert sind, setzt sich die SPD in den Bundesländern dafür ein, dass die schon jetzt bestehenden Spielräume, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Geduldeten auszuweiten, offensiv genutzt werden.

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