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Schwarz-Gelb streitet jetzt auch beim Mietrecht

Bild: Kanzlei Bludau

Berlin (ots) – Nach dem Streit um das Sparpaket und die Opel-Hilfe liegt die schwarz-gelbe Koalition jetzt auch noch bei der geplanten Reform des Mietrechts über Kreuz. Die Union rückt von der im Koalitionsvertrag vereinbarten Harmonisierung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter ab. Sie sehe derzeit "keinen nachgewiesenen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Andrea Voßhoff, dem "Tagesspiegel am Sonntag". Bei der FDP stößt das auf Kritik. "Was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, muss endlich umgesetzt werden", sagte Hartfrid Wolff, Vorsitzender des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP, der Zeitung. Bisher können Mieter ihren Mietvertrag mit einer dreimonatigen Frist kündigen, für Vermieter gilt – je nach Dauer des Mietverhältnisses – eine bis zu neunmonatige Frist. Damit sollen langjährige Mieter davor geschützt werden, sich Knall auf Fall eine neue Wohnung suchen zu müssen, wenn der Vermieter kündigt. Im Koalitionsvertrag hatte die FDP eine Harmonisierung der Fristen durchgesetzt. Doch die Union sieht dafür keinen Bedarf mehr. "Die weit überwiegende Zahl von Kündigungen wird in Deutschland von Mietern ausgesprochen", sagte Andrea Voßhoff. Damit Vermieter kündigen können, müssen sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Das sei aber nur in eng umgrenzten Fallgruppen gegeben. "Vor diesem Hintergrund sieht auch die Mehrzahl der immobilienwirtschaftlichen Verbände kein dringendes Bedürfnis für eine Angleichung der Kündigungsfristen", sagte Voßhoff.

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