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Gutachterin hält Aussagen des Opfers im Vergewaltigungsfall Kachelmann für nicht belastbar

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Image by cgommel via Flickr

Der Fall Kachelmann steht möglicherweise vor einer Wende: Die Aussagen seiner Ex-Freundin, wonach der TV-Wettermoderator sie in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben soll, sind laut dem von der Staatsanwaltschaft Mannheim in Auftrag gegebenen Glaubhaftigkeits-Gutachten mit eklatanten Mängeln behaftet. In dem am vergangenen Mittwoch eingegangenen Gutachten, so der Spiegel in einer Vorabmeldung für sein am Montag erscheinendes Magazin, kommt die Bremer Psychologin Luise Greuel zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle. Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar ist damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben. Erhebliche Zweifel hatten sich für die Gutachterin sowohl aus der Tatschilderung als auch aus der Tatsache ergeben, dass das mutmaßliche Opfer erst in der vierten Vernehmung in zwei Punkten zum Verhalten vor der Tat Lügen eingeräumt hatte. Selbst dabei hatte die Frau zunächst nur eine Unwahrheit eingestanden und eine zweite weiter aufrechterhalten, bevor sie auch diese eingestand. Zweifel gibt es zudem an der Belastbarkeit von Blutspuren der Frau an einem Messer, das Kachelmann ihr bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut einem Bericht des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg war die Spur so winzig, dass sich nicht feststellen ließ, ob es sich um Blut der Frau handelte oder um Tierblut, das möglicherweise mit Hautpartikeln von ihr behaftet war. Bei DNA-Spuren am Messer konnte das LKA zudem nicht ausschließen, dass Kachelmann es in der Hand gehalten hatte. Ein unzweifelhafter Nachweis sei nicht möglich gewesen. Derweil hat der Leiter der Rechtsmedizin Heidelberg, Rainer Mattern, der die Frau untersucht hatte, in nunmehr zwei Gutachten klargestellt, dass die vorgefundenen Verletzungen weder eindeutig einer Fremd- noch einer Selbstverletzung zuzuordnen seien. Für beide Varianten seien die Verletzungen ungewöhnlich. Der münstersche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann, der im Auftrag der Verteidigung die Verletzungen begutachtete, kam dagegen zu dem Schluss, dass die geschilderte Tat mit dem Verletzungsbild nicht in Einklang zu bringen sei und dies für eine Selbstverletzung und damit für eine vorgetäuschte Tat spreche. Der Anwalt der Ex-Freundin äußerte sich nicht zu den Gutachten mit der Begründung, er kenne sie nicht.

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