Website-Icon xtranews – das Newsportal aus Duisburg

Uhl: Terrorverdächtige Kinder vom Geheimdienst überwachen lassen!

[Update am Ende des Beitrags]

[2. Update eingefügt wg. Streichung des Worts „heute“ ]

Kann ein 12jähriger in Deutschland ein Terrorverdächtiger sein?

Aus der Perspektive der CSU wohl schon, denn heute kann man im Fokus lesen:

Die Altersgrenze muss für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder 12 Jahre gesenkt werden, sagte der Innenexperte der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der „Berliner Zeitung“ vom Freitag. Ziel sei eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger.

Ich würde an der Stelle gerne die Frage stellen, ob Herr Uhl nicht schon ein wenig zu lange fern ab von der Wirklichkeit lebt. Aber um das nicht einfach so stehen zu lassen, will ich versuchen, die Fragestellung „Hat Uhl recht?“ etwas systematischer anzugehen:

Wenn ich die gemeine Definition von Terror aus Wikipedia hinzuziehe, so lerne ich:

Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen. Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher und/oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.

Keine Frage, 12jährige Kinder können Schrecken verbreiten – das mögen Eltern jederzeit belegen können. Aber sind sie in der Lage systematisch Angst und Schrecken zu verbreiten? Menschen durch angedrohte Gewalt gefügig zu machen? Politische oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen?

Wir reden hier immerhin von Kindern in Deutschland. Das sind die Kinder, denen wir nur gutes wollen und hier ziehe ich jetzt mal den etwas eigenwilligen Vergleich mit der Jugendpornografie:

Der Begriff Jugendpornografie bezeichnet im deutschen Strafrecht pornografische Darstellungen sexueller Handlungen von, an und vor Personen über 14 und unter 18 Jahren (Jugendlichen). Der Besitz und die Verbreitung solcher Darstellungen können nach § 184c StGB strafbar sein.

Die Intention mag löblich sein, was hier aber „nebenbei“ kriminalisiert wird, ist zum Beispiel der Austausch von Fotos & Filmchen untereinander. In genau der Altersgruppe, die man ja eigentlich schützen möchte. Weil man ihr offensichtlich noch nicht zubilligt, entsprechend weit entwickelt zu sein.

Natürlich könnte ich auch das Beispiel der „Jugendfreigabe“ von Filmen und Computerspielen nehmen. Auch hier entscheiden Menschen in einem Alter weit weg von der Zielgruppe, was man Kindern und Jugendlichen zumuten können sollte und müsste.

Beide Felder unterliegen einem steten Wandel: Während zu beobachten ist, dass heute Filme und Computer spiele deutlich eher einem jüngeren Publikum zu-gängig gemacht werden, scheint man bei der Erotik eher den anderen Weg zu gehen und glaubt, mit Verboten zu schützen.

Und diese Jugendlichen, denen wir nicht zutrauen verantwortungsvoll mit der eigenen Sexualität umzugehen und bei denen wir glauben entscheiden zu müssen, was sie wann wo im Fernseh, Kino oder Internet sehen dürfen, die sind jetzt potentielle Terrorverdächtige?

Aber wer spricht hier eigentlich?

Dr. Hans-Peter Uhl sitzt seit 1998 für die CSU im deutschen Bundestag und kann wohl als rechts außen bezeichnet werden, wenn man den Zitaten der Wikipedia glauben schenken mag:

Unter dem Titel Es gab auch deutsche Zwangsarbeiter wendet sich Uhl in der rechtskonservativen Zeitschrift Epoche gegen eine „geteilte Erinnerung“.

Aufsehen erregte Uhl, als er die Ablehnung des neugefassten BKA-Gesetzes durch die sächsische SPD als „linkes Gerülpse“ bezeichnete.

Und natürlich war Herr Uhl auch ganz vorne mit dabei, als es um die Installation der Netzsperren ging. Die, wenn man die Historie betrachtet, erst gegen Bombenbauanleitungen gerichtet waren und als das nicht durch kam, die ultimative Waffe gegen Kinderpornographie sein sollten. Dabei war ihm auch fast jedes Mittel recht, einschließlich ausgerechnet dem Chaos Computer Club die Kompetenz absprechen zu wollen:

Empörung verursachte Uhl 2009 im Zusammenhang mit der Sperrung von Webseiten in Deutschland, als er Kritiker der Internetsperren und namentlich die Mitglieder des Chaos Computer Clubs (CCC) als „Pseudo-Computerexperten” sowie „ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen” diffamierte. Außerdem sprach er von „pseudo-bürgerrechtsengagierte[r] Hysterie”.

Seine tatsächliche Intention verriet uns Herr Uhl an anderer Stelle sehr freimütig:

Bezüglich sogenannter Killerspiele möchte er von den Erfahrungen der chinesischen Internetzensur bei den Olympischen Spielen in Peking lernen: „Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich“.

Einen solchen Hardliner kann man sich eigentlich gar nicht ausdenken. Es fällt jedoch auf, dass Herr Uhl sich immer dann zu Wort meldet, wenn gerade ein Thema groß in den Medien ist. Und dabei muss es nicht um Kinderpornografie oder Terroristen gehen, manchmal reichen auch Kampfhunde. So konnte man erst am 25.05. auf Spiegel Online lesen:

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sagte der „Bild“-Zeitung, für Kampfhundebesitzer müssten strenge Auflagen wie Meldepflichten gelten sowie Leinen- und Maulkorbzwang für ihre Hunde.

Na klar, dafür ist man dann „Innenexperte“: Wer solche Allgemeinplätze in der Bild platziert, will sich selbst pushen. Nicht mehr und nicht weniger.

Vielleicht ist Herr Uhl mit seinem Baujahr ’44 einfach inzwischen zu weit weg von den Gruppen, über die er spricht. Vielleicht ist er einfach jemand, der von einem totalitären und komplett überwachten Staat träumt.

Ich für meinen Teil finde jedoch, er müsste ebenso dringend zurücktreten von der politischen Landkarte wie Roland Koch, der uns ja gerade den Gefallen erweist.

Um aber nachhaltige Veränderungen zu erreichen brauchen wir Politiker, die den Ursachen der Probleme auf den Grund gehen und sie nicht mit Stopp-Schildern ausblenden wollen. Wir brauchen Politiker, die den Dialog suchen und nicht von oben herab mit Verboten auf Dinge reagieren, die sie nicht verstehen. Wir müssen verstehen, was der Nährboden für Terrorismus ist: Ungleichheit, Unfreiheit, Unterdrückung. Und wir müssen dafür Sorgen, dass Kinder überall auf der Welt die gleichen Chancen auf ein gutes Leben haben. Und das bedeutet für Deutschland zum Beispiel, in Bildung zu investieren und massiv gegen Kinderarmut vorzugehen. Von Politikern wie Uhl darf man hier jedoch keine Vorstöße erwarten.

Was wir nicht brauchen ist mehr Überwachung. Und schon gar nicht die von 12jährigen Kindern, deren Entwicklung i. d. R. tatsächlich nicht ausreichen dürfte, um selbst bestimmte Terroristen zu sein.

Vielleicht sollte das jemand Herrn Dr. Uhl mal beim Kaffee erklären?

[Update 26.05.2010-14:30]

Ein Mitarbeiter von Herrn Uhl meldete sich gerade via EMail beim Autor. Er äußerte den Eindruck, dass ich durch „höchst selektiv und verzerrend ausgewählten
Zitatschnipseln ein schlechtes Bild von Herrn Dr. Uhl fabrizieren“ würde. Das ist natürlich nicht meine Absicht, die ist vielmehr hier meine persönliche Meinung (siehe Tag am Anfang des Artikels) zu artikulieren.

In der Mail wurde ich darauf hingewiesen, dass ich „die (längst) verfügbaren Erklärungen zur Kenntnis nehmen“ möchte, „z.B. zum Thema „Geheimdienst soll Kinder überwachen“: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550–f168094.html#q168094

Vermutlich ist damit der Beitrag vom 24.02.2009 gemeint, in dem ich unter anderem lesen kann:

[…]es ist eine erschütternde Tatsache, dass weltweit Kinder nicht nur als Drogenkuriere oder für andere Zwecke der organisierten Kriminalität missbraucht werden, sondern auch als Kindersoldaten und Terrorhelfer: www.spiegel.de

[…]

Auch mit Bezug zu terroristischen Straftaten in Deutschland oder auf Gefahren für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder für deutsche Einrichtungen im Ausland ist bereits die Beteiligung Minderjähriger aufgefallen. Bislang ist es jedoch dem Bundesnachrichtendienst nicht erlaubt, im Einzelfall Daten von Personen unter 16 Jahren, auch wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgeht, dateimäßig zu speichern. (Eine Datei ist nach Bundesdatenschutzgesetz ein strukturierter Bestand inhaltlich zusammengehöriger Daten, die nicht automatisiert oder automatisiert verarbeitet werden können und daher besonderen Anforderungen unterliegen.)

Ich befürworte daher, die Möglichkeit zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen zu schaffen, wenn sie Leib und Leben Deutscher im Ausland oder deutsche Einrichtungen im Ausland gefährden. Insbesondere zum Schutz der im Ausland eingesetzten Angehörigen deutscher Streitkräfte, Auslandsvertretungen oder anderer deutscher Einrichtungen gebietet eine gesetzgeberische Abwägung von speziellem Datenschutz für Minderjährige einerseits und der Schutzpflicht des Staates für seine Angehörigen im Ausland eine entsprechende Verarbeitungs- und Nutzungsmöglichkeit, und zwar über die Restriktion des § 11 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG hinaus (geltendes Recht).

Personenbezogene Daten von auftragsrelevant aufgefallenen Minderjährigen werden durch den BND nicht ‚auf der Straße’, etwa im Wege einer Ausweiskontrolle erhoben, sondern gerade auch durch Partnerdienste übermittelt. Die Speicherung dieser Daten könnte im Einzelfall für die Abwehr von Gefahren erforderlich werden. Informationen über minderjährige Tatverdächtige können die Bedrohungslage ergänzen und damit dazu beitragen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und diesen zu begegnen. Die Anforderungen an eine Speicherung sind entsprechend hoch: von dem Minderjährigen muss nach den Umständen des Einzelfalls eine Gefahr für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder für deutsche Einrichtungen im Ausland ausgehen.

Das kann man sicherlich auf mannigfaltige Art und Weise interpretieren. Der größte und wichtigste Unterschied ist jedoch, dass im Beitrag auf Abgeordnetenwatch vom BND die Rede ist – dem Auslandsgeheimdienst. Währen der Fokus vom Verfassungsschutz spricht. Und wir damit im Inland angekommen sind. Von daher sehe ich im Moment auch keine Notwendigkeit, meine Aussagen, zumal es sich ja um eine Meinung handelt, zu revidieren.

Ich habe jedoch Herrn Uhl angeboten, an gleicher Stelle eine Replik zu veröffentlichen – oder mich einfach davon zu überzeugen, dass seine Absichten gut sind und ihn völlig falsch verstanden habe.

[2. Update]

Und ich muss doch zumindest zum Teil zu Kreuze kriechen!

Meine Entschuldigung dafür, dass ich  -warum auch immer- den Fokus-Artikel für von heute gehalten habe. Tatsächlich ist er aus dem Februar 2009 und hat möglicherweise von daher nicht die Aktualität, die ich heraus gelesen habe.  In der Summe bleiben meine Vorbehalte jedoch.

Die mobile Version verlassen