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Gesundheitsministerium hält Pharma-Zwangsrabatte für die PKV für rechtlich nicht durchsetzbar

Image by Getty Images via @daylife

 

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sieht kaum Chancen, den privaten Krankenversicherungen (PKV) beim Sparen im Arzneimittelbereich zu helfen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei es nicht möglich, der Pharmaindustrie bei Verträgen mit PKV-Unternehmen Zwangsrabatte oder Preismoratorien aufzuzwingen, heißt es in einem internen Vermerk des Ministeriums. Der PKV-Verband hatte, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab meldet, dies vor einigen Wochen von Rösler gefordert, da der FDP-Minister die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits ab Sommer durch eben solche Sparmaßnahmen entlasten will. "Eine unterschiedslose Ausweitung der Preisregulierungen zur Kostendämpfung in der GKV auf die PKV birgt erhebliche rechtliche Unsicherheiten", schreiben die Ministerialbeamten. Das Bundesverfassungsgericht qualifiziere die finanzielle Stabilität der PKV nicht wie bei den gesetzlichen Kassen als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut". Die privat wirtschaftlichen Geschäftsmodelle der PKV unterlägen "nicht in gleicher Weise der staatlichen Gewährleistung und dem Schutz des grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips". Von 1998 bis 2008 sind die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel pro Versichertem bei der PKV um 86 Prozent gestiegen.

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