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DJV ruft zur Teilnahme an Aktion "Fotografen haben Namen" auf

Berlin (ots) – Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" mitzumachen. Die Aktion findet am morgigen Freitag, 23. April, dem Welttag des Buches und des Urheberrechts, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, morgen ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden. Aus einer entsprechenden Aktion vor einem Jahr war die Tageszeitung Welt kompakt mit den meisten Fotografennennungen als Spitzenreiter aller deutschen Tageszeitungen hervorgegangen und vom DJV dafür ausgezeichnet worden.

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab." Die Pflicht zur Namensnennung gelte auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Kürzels der Agentur sei aus DJV-Sicht nicht ausreichend, unterstrich Konken.

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