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Piratenpartei: ACTA – Die Befürchtungen haben sich bestätigt

Piraten vor SHZ-Gebäude

Image by Piratenpartei Deutschland via Flickr

Am heutigen Mittwoch wurde erstmals offiziell ein aktueller Entwurf des bislang geheim gehaltenen ACTA-Abkommens veröffentlicht. Über Monate waren immer wieder Bruchstücke des Textes nach außen gedrungen. ACTA richtet sich offiziell gegen Produktpiraterie, aber nun bestätigen sich alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen der Piratenpartei hinsichtlich des Einflusses auf das freie Internet.

»Insgesamt liest sich das gesamte Vertragswerk wie ein Wunschzettel der Verwertungsindustrie«, kritisiert Stephan Urbach, ACTA-Beauftragter der Piratenpartei. »Das ist der völlig falsche Weg, um Konsumenten und Urheber wieder zusammenzubringen und geht am eigentlichen Ziel vorbei, die Produktpiraterie zu minimieren.«

ACTA nimmt Internet-Zugangsprovider in die Pflicht, auf Anfrage von Rechteinhabern selbst präventiv gegen Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden aktiv zu werden. Wenn sie die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke nicht durch Zugangssperren, das Trennen der Internetverbindung verdächtigter Nutzer (3-Strikes-Regelung) oder ähnliche Maßnahmen unterbinden, können sie selbst haftbar gemacht werden. »Einzelnen Bürgern den Zugang zum Internet zu verwehren, stellt einen unverhältnismäßigen Einschnitt in die Informationsfreiheit dar«, bemängelt Stephan Urbach. »Auch Netzsperren sind ein weitgehend unwirksames Mittel, das für die Provider einen hohen Kostenaufwand bedeutet. Außerdem wird dadurch eine Zensurinfrastruktur etabliert.«

Der Vertrag sieht vor, Schadensersatzklagen nach amerikanischem Vorbild (Statutory Damages) in allen Unterzeichnerstaaten zu etablieren.

Rechteinhaber können demnach einen Rechtsverletzer auf Ersatz der geschätzten entgangenen Profite verklagen. »Die Schätzungen, an denen Rechteinhaber ihre Forderungen ausrichten«, so Urbach weiter, »haben mit der Realität in aller Regel wenig zu tun. Es ist keine Seltenheit, dass Filesharer auf Millionenbeträge verklagt werden. So wird zum Beispiel der illegale Download eines Liedes mit dem Verkauf mehrerer CDs gleichgesetzt. Oftmals kommt es gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren, weil der Angeklagte, eingeschüchtert angesichts der verlangten Summen und drohenden Anwaltskosten, in eine außergerichtliche Einigung einwilligt.« Rechteinhabern wird mit Statutory Damages ein Mittel zur Erpressung fiktiver Schadensersatzsummen gegeben, ohne beweisen zu müssen, dass ein Rechtsverstoß vorlag.

Die Piratenpartei betrachtet es als besonders kritisch, dass das ACTA-Abkommen über Jahre hinweg geheim erarbeitet wurde und nicht einmal höchste Gremien wie das EU-Parlament eingebunden wurden. Dieses hatte in seiner März-Resolution mit einer überwältigenden Mehrheit beschlossen, dass ACTA sich auf Produktpiraterie beschränken muss. Doch die Teile, die sich mit der Durchsetzung des Urheberrechts beschäftigen, sind noch immer enthalten. Über das Ziel, sich der Bekämpfung von Produktpiraterie anzunehmen, wurde weit hinausgeschossen.

Die Piratenpartei lehnt das Papier aufgrund seiner Einschnitte in die Freiheit entschieden ab. Die aktuellen ACTA- Verhandlungen müssen abgebrochen werden und die strategischen Überlegungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Urheberrechts in demokratisch legitimierte Institutionen und offene Foren verlegt werden.

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