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Erwerbsfähige Schüler haben Meldepflicht zur Berufsberatung – Katja Kipping gegen “Sanktionswahn”

Katja Kipping

Image via Wikipedia

Frankfurt/Oder (ots) – Erwerbsfähige Schüler ab 15 Jahre, die in Bedarfsgemeinschaften leben, können unter Androhung von Sanktionen von der Arbeitsagentur zur Berufsberatung vorgeladen werden. Das ergab eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping (Linke) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die der Märkischen Oderzeitung (Samstagausgabe) vorliegt.

Im Sozialgesetzbuch II sei das vorgesehen (§31, Abs.2). Bei Nichterscheinen könne der Regelsatz des Schülers um zehn Prozent gekürzt werden. Die Einladungen der Schüler erfolgten mit Rechtsfolgenbelehrungen, das zur Berufsberatung eine allgemeine Meldepflicht bestehe, heißt es aus dem Bundesministerium.

"Die Bundesregierung befürwortet, dass der Sanktionswahn auch auf Schülerinnen und Schüler aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften ausgeweitet wird", sagt Katja Kipping, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Das sei eine offene Diskriminierung der Jugendlichen aus diesen Familien.

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