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Aigner plant zusätzliche Warnhinweise auf "Energydrinks"

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Saarbrücken (ots) – Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) plant offenbar die Einführung von zusätzlichen Warnhinweisen auf so genannten "Energydrinks". Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Samstag) berichtet, sollen die immer beliebter werdenden Muntermacher mit hoch konzentriertem Koffein und anderen Stoffen auch nur noch dann verkauft werden dürfen. Die Zeitung beruft sich auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums, der möglichst bald dem Bundesrat zugeleitet werden soll.

Demnach soll auf Energiegetränken "in Fertigpackungen" künftig der Hinweis stehen, dass der "Verzehr größerer Mengen, insbesondere bei ausgiebiger sportlicher Betätigung, sowie ein gleichzeitiger Genuss alkoholischer Getränke vermieden werden sollte". Nur dann dürfen sie noch in "in den Verkehr gebracht werden", heißt es in der Verordnung. Hintergrund sind entsprechende Warnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vor gesundheitlichen Gefahren durch die vielfach in Dosen verkauften Getränke. Zu sportlichen Betätigungen zählen die Experten laut Zeitung auch "anstrengendes Tanzen in der Disco".

Der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung alkoholfreier Getränke (wafg), Detlef Groß, sagte der Zeitung, seine Branche werte die geplante Kennzeichnungspflicht als "gute Informationsbasis" für Verbraucher. Allerdings sei Aigners nationaler Alleingang mit Blick auf europäische Vorgaben "nur begrenzt sinnvoll".

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