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Ungedeckte Leerverkäufe sollen grundsätzlich verboten werden

Berlin (ots) – Noch im April will die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, mit dem ungedeckte Leerverkäufe grundsätzlich verboten werden sollen. Das berichtet der Tagesspiegel (Freitagausgabe). In einer kleinen Bundestagsanfrage hatte die SPD-Finanzpolitikerin Barbara Hendricks vom Bundesfinanzministerium Aufklärung verlangt, warum die Leerverkäufe 2008 im Zuge der Finanzkrise zunächst verboten, dann aber Anfang 2010 wieder zugelassen wurden. Zunächst begründete die Regierung die Wiederzulassung als "sachgerecht", da sich die Lage an den Finanzmärkten verbessert habe. Nun will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das "generelle" Verbot der ungedeckten Leerverkäufe, wie er auf die Anfrage mitteilte, noch im Sommer 2010 als Gesetzentwurf im Kabinett verabschieden. Als ungedeckte Leerverkäufe bezeichnet man die Spekulation mit Aktien und Wertpapieren auf fallende Preise, ohne dass einem die Papiere gehören.

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