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BA führt neue Prüfgrenze bei Lohnwucher ein Sittenwidriger – Lohn erst bei “deutlich unter 3 Euro die Stunde”

Mainz (ots) – Mainz. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz-IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne "im Regel-fall deutlich unter 3 Euro pro Stunde" liegen. Gegenüber "Report Mainz" bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: "Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner." Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.

Gegen Arbeitgeber, die sittenwidrige Löhne zahlen, können die ARGEn gerichtlich vorgehen und Geld zurückverlangen, weil sie mit Sozialleistungen ausgleichen müssen, was Arbeitgeber zu wenig an Lohn zahlen. Nach Angaben des Bundesagentur für Arbeit zählen rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger zu den so genannten Aufstockern. Bei ihren Jobs bekommen sie teilweise Niedriglöhne, die sittenwidrig und damit verboten sind. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat "Report Mainz" erstmals Zahlen vorgelegt: "Wir schätzen, dass die Zahl sich schon auf 100.000, weit über 100.000 bewegen wird, von Leuten, die einen sittenwidrigen Lohn  bekommen und darüber hinaus sich dann Zuschüsse vom Arbeitsamt holen müssen", sagte Uwe Hildebrandt, Landesbezirksvorsitzender der NGG-Südwest. Die jetzt eingeführte Prüfgrenze der Bundesagentur für Arbeit nannte er einen "Skandal".

Der Arbeitsmarktexperte Prof. Stefan Sell von der FH Koblenz-Remagen kritisiert die neue Regelung der BA deshalb scharf: "Die Wirkung der Dienstanweisung auf die Firmen liegt auf der Hand: Es geht förmlich um eine Einladung zum Lohnwucher, solange man knapp über den drei Euro sich bewegt, weil man ja nicht ins Visier einer Überprüfung zum Beispiel durch die ARGEn kommt. Man bewegt sich hier also quasi amtlich bestätigt im zulässigen Raum."

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